Erfolgreiche Schadensersatzklage wegen Fanblocksperrung

Faszination Fankurve 30.04.2010 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Ein Anhänger des Schweizer Erstligisten Young Boys Bern ging einen bislang nicht gewählten Weg gegen Sperrungen von Fanblöcken. Er verklagte die Stadionbetreibergesellschaft auf Schadensersatz und bekam gestern vom Richter Recht.

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<p class=Der Sektor D im Stade de Suisse – Heimat der Young Boys Bern-Fans
Bild: YBForever.ch

Die Stadionbetreiber des Stade de Suisse müsse dem Dauerkarteninhaber 20,90 Franken, umgerechnet rund 15 Euro, zurückzahlen und die angefallenen Gerichtskosten übernehmen. Nach dem Spiel Young Boys Bern gegen Xamax Neuchatel im April 2009 flog aus dem Fanblock der Berner ein Gegenstand auf den Schiedsrichter und verletzte diesem am Kinn. Da kein Täter identifiziert werden konnte, mussten die Young Boys Bern eine Geldstrafe entrichten und beim ersten Heimspiel der Saison 2009/2010 den Sektor D im Stade de Suisse geschlossen halten. Eine Lücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermöglichte verschiedenen Schweizer Medienberichten zufolge die ungewöhnliche Klage. Diese soll nun geschlossen werden. (Stadionwelt, 30.04.2010)

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