„Vier Jahre voller Stress und Vorverurteilung durch den Staat“

Faszination Fankurve 30.01.2023 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Ein Strafverfahren gegen einen Fan des 1. FC Magdeburg, das im Rahmen des umstrittenen Polizeieinsatzes in Bochum bei der Sonderzugfahrt der FCM-Fans im Jahr 2019 eröffnet wurde, ist eingestellt worden. (Faszination Fankurve, 30.01.2023)

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Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Magdeburg vom 30. Januar 2023 zum Thema:

Rechtswidriger Polizeieinsatz gegen Clubfans in Bochum – Einstellung im Strafverfahren zur Sonderzugfahrt 2019

Aktuell laufen Strafverfahren gegen Fans des 1. FC Magdeburg in Bezug auf den großangelegten Polizeieinsatz zum Auswärtsspiel 2019 in Bochum. Hier wurden knapp 700 Clubfans von der Polizei festgehalten. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Dezember 2021 festgestellt, dass dieser Polizeieinsatz rechtswidrig war. Ein Strafverfahren im Rahmen des Polizeieinsatzes in Bochum am 4. Mai 2019 gegen ein Fanhilfe-Mitglied wurde am 27. Januar 2023 erfolgreich eingestellt. Der Richter folgte der Argumentation des Verwaltungsgerichts Köln und rügte die Polizei für den rechtswidrigen Einsatz sowie die darauffolgenden Ermittlungen gegen Fans des 1. FC Magdeburg.

Dazu betont Christian Oberthür, Vorstand der Fanhilfe Magdeburg: „Für uns ist die Einstellung des Strafverfahrens ein Erfolg und logische Konsequenz aus dem Urteil der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes. Das damalige Auswärtsspiel in Bochum ist vielen Clubfans sehr bitter aufgestoßen, weil die Polizei allen Magdeburgern eine friedliche Sonderzugfahrt nach Bochum verkorkst hatte. Die darauffolgende Kriminalisierung der Fans durch Strafanzeigen setzte hierbei noch einen drauf. Für den betroffenen Clubfan bedeutete das vier Jahre voller Stress und Vorverurteilung durch den Staat. In dem aktuellen Fall ist diese Vorverurteilung jetzt vorbei und das Verfahren zurecht eingestellt.“

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Hintergrund:
Knapp 700 Fans des 1. FC Magdeburg wurden am 4. Mai 2019 am Bochumer Hauptbahnhof von der Polizei über mehrere Stunden festgesetzt. Alle Angereisten mussten sich ausgiebigen Kontrollen unterwerfen, die immer wieder durch überzogenes, eskalatives Verhalten der Polizistinnen und Polizisten verzögert wurden. Die knapp 700 Fans sahen das Spiel – trotz gültiger Eintrittskarten – auf Grund der langen Polizei-Maßnahme nicht oder nur noch für wenige Minuten. Nur deeskalierendes Verhalten der Fans sowie Vereinsvertreter, Fanhilfe und Fanprojekt konnten Auseinandersetzungen verhindern.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Dezember 2021 festgestellt, dass die Festsetzung durch die Bochumer Polizei rechtswidrig gewesen ist. Durch die Polizei angeführten Gründe für den Einsatz, das angebliche Zünden von Pyrotechnik, wurde während des Prozesses nicht konkretisiert. Der Richter hob hervor, dass die knapp 700 Fans wesentlich in ihren Freiheitsrechten beschnitten wurden. Außerdem fehlte dem Großeinsatz der Polizei jegliche richterliche Anordnung.

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