Bundeskartellamt stärkt 50+1-Regel

Faszination Fankurve 01.06.2024 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Das Bundeskartellamt hat eine weitere positive Bewertung der 50+1-Regel im deutschen Profifußball vorgenommen. Laut der aktuellen Einschätzung stellt die Regelung keinen Verstoß gegen die europäischen Wettbewerbsregeln dar.

In einem Schreiben des Amtes an die DFL e.V. heißt es: „Die 6. Beschlussabteilung sieht nach gegenwärtigem Stand auch nach Auswertung der Rechtsprechung die Möglichkeit, dass die 50+1-Regel in ihrer Grundform vom europäischen Kartell- und Missbrauchsverbot ausgenommen werden kann.“ Das Bundeskartellamt wertet die 50+1-Regel nicht als beabsichtigte, sondern als bewirkte Wettbewerbsbeschränkung, die unter bestimmten Rahmenbedingungen akzeptiert werden kann. Dabei wird das Ziel gewürdigt, einer breiten Bevölkerungsschicht über eine Vereinsstruktur eine Partizipationsmöglichkeit im Profifußball zu bieten. Diese Erstbewertung bestätigt die Einschätzung der 11. Beschlussabteilung von 2021 und steht im Einklang mit der Haltung der DFL, was eine gute Grundlage für die weitere Prüfung darstellt.

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Das Verfahren geht zurück auf eine Initiative des DFL-Präsidiums vom 18. Juli 2018. Das Gremium hatte damals beim Bundeskartellamt eine Entscheidung nach §32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken zur 50+1-Regel und ihrer Anwendung prüfen zu lassen. Im März 2023 legte das DFL-Präsidium dem Bundeskartellamt umfangreiche Verpflichtungszusagen vor, um 50+1 weiter zu stärken und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.

Die jüngste Rechtsprechung des EuGH im sogenannten Super-League-Urteil, die auf die Rechtssetzung und Anwendung der Regelwerke hinweist, hat das Bundeskartellamt dazu veranlasst, die Anwendungspraxis der 50+1-Regel im deutschen Profifußball genauer zu prüfen. Es soll ermittelt werden, inwiefern die gewünschten Regelungsziele konsistent und systematisch erreicht werden – eine Anforderung, die vom EuGH ausdrücklich gestellt wird. „Daher werden wir nun zunächst die Anwendungspraxis der DFL hinsichtlich der 50+1-Regel untersuchen. Das betrifft auch die Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Clubs sowie die Vorgänge um die Investorenabstimmung der DFL im vergangenen Jahr“, heißt es dazu vom Bundeskartellamt.

Die TSG Hoffenheim war lange Zeit einer der wenigen Clubs, die nicht nach der 50+1-Regel gehandelt hat. Mit der Rückgabe der Stimmrechts-Mehrheit von Dietmar Hopp an den Club geht dieser Sonderstatus zu Ende. Offizielle Ausnahmen von 50+1 bestehen somit nur noch bei Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg. Doch auch RB Leipzig könnte somit wieder in den Fokus geraten, auch wenn 50+1 dort formell eingehalten wird.

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Die DFL wird weiterhin vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten und die gewünschten Nachweise und Informationen zur Verfügung stellen. Obwohl die DFL eine schnellere Finalisierung des Verfahrens begrüßt hätte, ist eine umfassende und weitergehende Prüfung nach dem EuGH-Urteil nachvollziehbar und sinnvoll. Ziel der DFL ist es, eine rechtssichere Beurteilung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt zu erhalten, die im Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht steht. Das Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. hatte zuletzt im April seine klare Haltung zur 50+1-Regel im deutschen Profifußball erneut bekräftigt. (Faszination Fankurve, 01.06.2024)

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