Laut Angeben des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig wurden in den vergangen Tagen von der Polizeidirektion Leipzig Schreiben an Fußballfans verschickt, in denen die Polizei den betroffenen anlässlich der anstehenden EURO2024 unterstelle, „rechtswidriges Verhalten“ während des Turniers zu planen.
Die Fanhilfe aus der Fanszene der BSG Chemie Leipzig kritisiert diese Gefährderanschreiben. Das Kollektiv sieht durch das Vorgehen der Polizei einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Fans. Deshalb hätten mindestens drei Chemie Leipzig-Fans Klagen beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. (Faszination Fankurve, 03.06.2024)
.jpg)
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig zur Versendung sogenannter »Gefährderanschreiben« der Leipziger Polizei im Vorfeld der Euro 24
[grau]
– Fanhilfe kritisiert die pauschale Stigmatisierung von Fußballfans
– Unzähligen Fans wird in offiziellem Schreiben unterstellt, sie seien Straftäter:innen
– Mehrere Klagen gegen Polizeidirektion Leipzig, um die Rechtswidrigkeit der Schreiben feststellen zu lassen
In den vergangen Tagen hat die Polizeidirektion Leipzig landesweit unzählige Schreiben an Fußballfans u.a. der BSG Chemie Leipzig verschickt, in denen sie anlässlich der Fußball- Europameisterschaft im Sommer unterstellt, die angeschriebenen Personen würden ein »rechtswidriges Verhalten« während des Turniers planen. Die sogenannten Gefährderanschreiben sind seit vielen Jahren ein vermeintlich präventives Mittel, um potentiellen Störer:innen bei Großveranstaltungen zu signalisieren, dass die Exekutivbehörden sie ganz genau »auf dem Kieker haben«. In der Regel besitzen sie kaum Mehrwert, die »Trefferquote« ist in Fachkreisen höchst umstritten. In den Schreiben heißt es u.a. recht martialisch: »… Sie werden aufgrund ihres strafrechtlich relevanten Verhaltens im Zusammenhang mit vergleichbaren Veranstaltungen der gewalttätigen Fußballszene zugerechnet.«
Die Daten-Grundlage der Gefährderanschreiben ist zumeist die bundesweite »Gewalttäter Sport-Datei«. Hier werden seit vielen Jahren Menschen zusammengetragen, die in irgendeiner Art und Weise im Rahmen eines Fußballspiels »auffällig« geworden sind. Unterschieden wird dabei kaum:
Wildpinkler geraten ebenso in die Datenbank, wie Menschen, die im Zuge einer Identitätsfeststellung ihre Personalien vorzeigen mussten oder bei kaltem Wetter ihren Fanschal zu tief ins Gesicht gezogen haben.
Entscheidend ist weder eine rechtskräftige Verurteilung oder eine profunde Einschätzung der Behörden – es reicht in vielen Fällen allein die subjektive Beurteilung einiger Polizeibeamter.
Für Miriam Feldmann vom Rechtshilfekollektiv der BSG Chemie Leipzig ist klar: »Dass hier teils völlig unbescholtene und nicht vorbestrafte Fans durch die Polizei eingeschüchtert und als potentielle Straftäter:innen markiert werden, ist für uns ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und entbehrt außerdem jedweder Verhältnismäßigkeit. Als Fanhilfe unterstützen wir alle Betroffenen, um sich gegen die Stigmatisierung der Leipziger Polizeidirektion juristisch zu wehren.«
Mit ihren Gefährderansprachen bringt die Polizei zum Ausdruck, dass sie die Betroffenen für potentielle Rechtsbrecher hält. Sie agiert dabei systematisch, pauschal, populistisch und zumeist ohne wirkliche Kenntnisse über Fanszenen und »echte Gefahren«. Mindestens drei Klagen von Chemiefans beim Verwaltungsgericht Leipzig sind daher bereits von Rechtsanwälten auf den Weg gebracht.
Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig, 2. Juni 2024
0 Kommentare