Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen.

Die Überreste der gezündeten Pyrotechnik wurden im Nachgang der Aktion offenbar entsorgt. Bei einem der Angeklagten wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung Pyrotechnik sowie ein Lieferschein über Pyrotechnik gefunden. Ob bei der Aktion überhaupt diese Pyrotechnik eingesetzt wurde, ist auch vor Gericht nicht bewiesen worden. In einer Sprachnachricht vor der Aktion soll es um die Vorbereitung der Pyrotechnik gegangen sein.
Laut eines Berichts von KA-News gilt einer der Verurteilten laut Zeugenaussage zum „harten Kern“ der KSC-Ultras. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete demnach, dass die Angeklagten von der geplanten Pyroshow gewusst und die Aktion somit gebilligt hätten. Doch selbst die Staatsanwaltschaft beantragte noch Bewährungsstrafen für die beiden Angeklagten.
Die Rechtsanwälte der KSC-Fans beantragten laut des Berichts hingegen Freisprüche, da sich objektiv keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Das Gericht sprach die beiden KSC-Fans jedoch der gefährlichen Körperverletzung in elf Fällen schuldig. Laut Angaben von Verein und Polizei sollen bei dem Vorfall im Wildparkstadion elf Personen verletzt worden sein.
Laut des Mediums, dass bei den Gerichtsverhandlungen vor Ort war, ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig. Die KSC-Fans können noch Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen. (Faszination Fankurve, 20.09.2024)
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