Drei Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe wurden am gestrigen Montag vorm Amtsgericht Karlsruhe zu Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen verurteilt. Ihnen wurde im Nachgang der Pyroshow von KSC-Ultras beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli Strafvereitelung vorgeworfen.
Laut Angaben des SWR belaufen sich die Geldstrafen auf 4.050 Euro, 5.400 Euro und 6.300 Euro. Durch die 90 Tagessätze gelten die Betroffenen formal nicht als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft forderte doppelt so hohe Geldstrafen. Zuvor erhielten sie bereits Strafbefehle, die jedoch nicht gezahlt wurden. Die Mitarbeitenden entschieden sich, auch vor Gericht nicht auszusagen.

Der Fall in Karlsruhe greift den Kernbereich der Sozialen Arbeit von Fanprojekten an, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht wiederholte daraufhin regelmäßig die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Personen, die in der sozialen Arbeit tätig sind. Ein solches Verweigerungsrecht steht aktuell lediglich Geistlichen, Journalisten und Journalistinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zu. Die Bundesregierung lehnte dies in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage ab.
„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertete Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte-Sprecherin Antje Hagel das Urteil.
Hintergrund der Ermittlungen ist die Pyroshow und das Feuerwerk zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion in Karlsruhe. Die 2002 gegründete Ultragruppe Rheinfire feierte damals beim Heimspiel des Karlsruher SC gegen den FC St. Pauli den eigenen 20. Geburtstag mit einer Choreografie, Pyroshow und einem Feuerwerk. „Raufen, saufen, Händel suchen“, stand dabei neben dem Gründungsjahr vor der Kurve geschrieben. Neben einer Blockfahne mit dem Logo der Gruppe und blauen Zetteln kam bei der Aktion reichlich Pyrotechnik und Feuerwerk zum Einsatz.
Das Fanprojekt Karlsruhe bot im Nachgang der Vorfälle einen geschützten Raum zur Aufarbeitung an, war also im Sinne des eigenen Auftrags aktiv. Durch Wohnungsdurchsuchungen erfuhr die Staatsanwaltschaft Karlsruhe von dieser Aufarbeitung und lud die drei Fanprojekt-Mitarbeitenden zu Zeugenaussagen vor. Doch die drei Vorgeladenen verweigerten die Aussage, auch um die bundesweite zukünftige Arbeit von Fanprojekten sowie das Vertrauensverhältnis in der KSC-Fanszene nicht zu gefährden. Dieses Schweigen wurde auch vor Gericht fortgeführt.
Ultras des KSC wurden wegen des Pyro-Vorfalls bereits zu Haftstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt, obwohl den Betroffenen gar keine Teilnahme an der Aktion nachgewiesen wurde. Angebliche Mitwisserschaft, Zugehörigkeit zu einer Ultragruppe oder Chatgruppe reichten bereits aus. Alle Urteile sind erstinstanzlich und damit noch nicht rechtskräftig. Dies gilt auch für die Geldstrafen gegenüber den Mitarbeitenden des Fanprojektes. (Faszination Fankurve, 29.10.2024)
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zum Thema:
[grau]Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe wegen Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt – BAG: „Wir sind entsetzt und schockiert ob dieses Urteils!“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich enttäuscht über die Verurteilung der Mitarbeitenden des Fanprojektes Karlsruhe in ihrem Verfahren wegen Strafvereitelung. „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertet BAG Sprecherin Antje Hagel das Urteil. Nachdem Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe zuletzt Strafbefehle über 120 Tagessätze á 60€ wegen Strafvereitelung bekamen, fand gestern die Verhandlung dazu statt. Die Mitarbeitenden mussten sich bereits im Vorfeld mit einer angedrohten Beugehaft auseinandersetzen, da sie sich weigerten, eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu leisten. Sie sollten sich zu Vorfällen anlässlich einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion äußern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Mitarbeitenden aus Gesprächen zwischen den Konfliktparteien Hintergründe erfahren hätten. Ziel dieser vertraulichen Gespräche war es, intensive Reflektionsprozesse zu begleiten, um so eine Aufarbeitung des Geschehens zu ermöglichen. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft den Kolleg*innen Strafvereitelung vor. Das gestrige Urteil reduziert zwar die Höhe der Tagessätze, bestätigt aber den Tatvorwurf und stellt eine Zäsur für die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte sowie der gesamten Sozialen Arbeit dar. Wenn aus Sozialer Arbeit Straftaten konstruiert und diese verurteilt werden, dann wird der Sozialen Arbeit nachhaltig Schaden zugefügt! Den Ausgang dieses Verfahrens sieht die BAG der Fanprojekte als Verpflichtung: „Der Fall Karlsruhe verdeutlicht die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Professionelle Soziale Arbeit. Den Reformbedarf des $53 StPO werden wir weiterhin einfordern“, kündigt BAG-Sprecher Benjamin Belhadj an. Die Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten, nicht nur im Bereich der Fußball-Fanprojekte, stark weiterentwickelt. Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit sind Grundpfeiler der Arbeit, die es zu schützen gilt, um weiterhin pädagogisch und präventiv dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Nur mit der Möglichkeit, vertrauliche Gespräche mit Klient*innen zu schützen, ist eine nachhaltige Arbeit gegen Gewalt, Drogenmissbrauch und Diskriminierung denkbar. Die BAG der Fanprojekte fordert daher nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich diesem Thema noch in dieser Legislaturperiode anzunehmen und das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit gesetzlich zu verankern. Den nun verurteilten Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe wird versichert: „Die BAG der Fanprojekte steht geschlossen hinter euch, ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“, so Antje Hagel.
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