Mehrere Fans der BSG Chemie Leipzig haben zusammen mit ihren Anwältinnen und Anwälten richtungsweisenden Urteile bzw. Einstellungen erreicht. Hintergrund waren Ermittlungen nach dem Derby gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig im Mai 2022. (Faszination Fankurve, 17.01.2025)

Faszination Fankurve dokumentiert die Presseinformation des Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V.:
[grau]Presseinformation des Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V.
– Landgerichtsurteil zum Thema »kurzzeitige Vermummung« bestätigt
– Zahlreiche Einstellungen in Derbyverfahren aufgrund neuer Gesetzeslage
– Staatsanwaltschaft Leipzig nimmt Revision vor dem OLG zurück und beugt sich liberalen Rechtsstaatsgrundsätzen
Nicht jede Vermummung bei Fußballspielen in Sachsen ist strafbar.
Mehrere Fans der BSG Chemie haben zusammen mit ihren Anwältinnen und Anwälten richtungsweisenden Urteile bzw. Einstellungen erstritten.
Demnach ist nach der Novellierung des Sächsischen Versammlungsgesetzes bei Sportveranstaltungen die »kurzzeitige Vermummung« unter bestimmten Umständen nicht strafbar – das gilt insbesondere für Altfälle.
Mehrere Verfahren, so etwa von den Rechtsanwälten Daniel Werner, Jonas Teubner und Erkan Zünbül, die alle vermeintliche Straftaten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz vom Derby des 8. Mai 2022 betrafen, endeten nunmehr mit Freisprüchen oder Einstellungen. In besagten Fällen sollen sich einzelne Fans vor oder während des Spiels temporär vermummt haben. Beispielweise wurde einem Fan, die auch Mitglied der Fanhilfe ist, vorgeworfen, sich kurze Zeit während des Abbaus einer Choreografie vermummt zu haben. Monatelang hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft dazu mit hohem Aufwand ermittelt, u.a. wurden sogenannte Super-Recognizer und verdeckte Ermittler im Stadion eingesetzt. Der überbordende Ermittlungseifer des zuständigen Staatsanwalts wurde durch Fananwält:innen und das Rechtshilfekollektiv bereits mehrmals in der Medienberichterstattung kritisiert.
Das Thema »kurzeitige Vermummung« bei Fußballspielen war bereits häufiger Anlass juristischer Auseinandersetzungen. »Zentral war dabei stets die Frage, ob die Person, die kurzzeitig z.B. einen Fan-Schal über die Nase zieht oder Mütze und Sonnenbrille aufsetzt, wirklich ihre Identität vor der Polizei verschleiern will. Sehr oft ist das gar nicht intendiert und hat ganz andere Gründe«, so Miriam Feldmann vom Rechtshilfekollektiv.
In den vorliegenden Fällen musste dieser Frage nicht nachgegangen werden, denn durch eine Gesetzesänderung im September 2024 änderte sich die Rechtslage: die Strafbarkeit von Vermummungen auf »sonstigen öffentlichen Veranstaltungen« im sächsischen Versammlungsrecht wurde gestrichen und stattdessen neu im Sächsischen Polizeibehördengesetz geregelt. Nunmehr erfordert diese jedoch dem klaren Wortlaut nach eine vorherige behördliche Anordnung. Eine solche hatte es beim Derby im Mai 2022 nicht gegeben. Für Altfälle gilt nun: das neue Gesetz ist milder und damit anzuwenden – eine juristische Binsenweisheit, welche die Leipziger Staatsanwaltschaft jedoch zunächst nicht einsehen wollte.
Rechtsanwalts Werners Fall ging bis vor das Landgericht und endete mit Freispruch – wir berichteten. Doch die Staatsanwaltschaft legte wie von uns bereits befürchtet Revision ein. Nun nahm Sie diese kurz vor Weihnachten zurück.
Rechtsanwalt Daniel Werner dazu: »Mit der Rücknahme der Revision hat die StA Leipzig gerade noch so die Kurve gekriegt. Bei einer Gesetzesänderung im laufenden Strafverfahren ist das mildere Gesetz anzuwenden. Das ist im Strafgesetzbuch und im Grundgesetz klar geregelt.
Wenn dies über weite Strecken des Verfahrens abgelehnt wird, scheint es bei der StA Leipzig Probleme mit der Akzeptanz des liberalen Rechtsstaates zu geben.«
Wir freuen uns mit den betroffenen Chemie-Fans und ihren Rechtsbeiständen über die Freisprüche. Die Kosten der Verfahren übernimmt die Staatskasse.
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