Am 07.05.2022 kam es im Alfred-Kunze-Sportpark zum Duell zwischen Chemie und Lokomotive Leipzig. Nachdem die Chemiker den Führungstreffer erzielten, erleuchtete eine Fackel den Leutzscher Fanblock. Daraufhin bezogen Polizisten an den Eingängen des Norddamm Stellung. Es folgte eine lange Auseinandersetzung, bis die Polizei sich aus dem Bereich zurückzog.
Seit September 2022 kam die Antwort seitens Polizei und Staatsanwaltschaft in Form von Dutzenden Hausdurchsuchungen sowie großangelegten Öffentlichkeitsfahndungen. Noch heute fahndet die Polizei bei Spielen der Grün-Weißen nach weiteren möglichen Beteiligten. Mittlerweile hat dieses Derby für eine dreistellige Anzahl an Chemiefans ein juristisches Nachspiel.
Heute (26.02.2025) gab das Rechtshilfekollektiv in einer Stellungnahme bekannt, dass ein Gericht erstmalig die Eröffnung eines Derbyverfahrens ablehnt.
Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme des RHK:
[grau]Gericht lehnt erstmalig Eröffnung eines Derbyverfahrens ab
Bisher hatte das Leipziger Amtsgericht nicht wirklich den Ruf, sich besonders genau und kritisch mit den Kontexten rund ums Derby vom 7. Mai 2022 und den damit verbundenen Ermittlungsansätzen- und Methoden auseinanderzusetzen. In den meisten Fällen folgte das Gericht den einseitigen Ausführungen von Soko und Staatsanwaltschaft. Insbesondere bei den Identifizierungen der Angeklagten gaben einige Richter:innen kein besonders neutrales Bild ab. Im Gegenteil, in der Regel herrschte eine gewisse Voreingenommenheit, was die Würdigung der vorgebrachten Beweise angeht.
Nun wurde erstmalig von einer Richterin bereits die Verfahrenseröffnung abgelehnt, weil die angeklagte Person nicht eindeutig zu identifizieren war. Chemiefan Michael (Name geändert) soll beim Derby 2022 mehrere Gegenstände auf Polizeibeamte geworfen haben. Im Rahmen der Ermittlungen meinte die Staatsanwaltschaft ihn eindeutig anhand seiner Kleidung – einem schwarzen Oberteil und einer grauen Hose – identifiziert zu haben. Dies reichte dem Gericht dieses Mal nicht aus: zumal die vermeintliche Person auf den Videoaufnahmen der Polizei im Gesicht komplett vermummt war – individuelle Merkmale wie Augenform oder Haarfarbe also nicht verfügbar waren. Die Merkmale der Kleidung treffen laut Gericht auf eine Vielzahl von Personen zu. Weil eine Verurteilung aufgrund der dünnen Beweislage unwahrscheinlich ist, musste die Eröffnung des Verfahrens nach § 204 StPO abgelehnt werden, führte das Gericht in seinem Beschluss nebst weiterer detaillierter Begründung aus.
Im September 2022 wurde aufgrund der Ermittlungen bereits die Wohnung von Michael in seiner Abwesenheit durchsucht. Für den entstandenen Schaden an Eingangstür und Interieur ist er damit ebenso zu entschädigen. Für Michaels Rechtsanwältin Antonia Sturma ist die dezidierte Auseinandersetzung mit der dünnen Beweisdecke der Staatsanwaltschaft und die Infragestellung aneinander-kopierter wackliger Video-Screenshots ein unverhoffter, großer Erfolg. Vielleicht zeugt der Beschluss auch davon, dass sich Gerichte jetzt endlich genauer mit der oftmals problematischen Argumentation der Staatsanwaltschaft beschäftigen. Wir freuen uns für und mit Michael und erhoffen uns vom Beschluss des Amtsgerichts eine Strahlkraft für weitere noch anhängige Verhandlungen.
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