
Von 2014 bis 2016 ermittelte das LKA Sachsen in einem sogenannten Strukturermittlungsverfahren nach §129, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, gegen vereinzelte Chemiefans. Darunter auch gegen einen Sozialarbeiter des Fanprojekt Leipzigs, ohne dass gegen diese Person konkrete Tatvorwürfe bestanden. Über 3 Monate wurde z.B. das Telefon des Sozialberaters lückenlos überwacht.
Das damalige 129-Verfahren wurde im Herbst 2016 eingestellt, ohne sichtbare Erfolge. Noch heute werden rechtswidrige Maßnahmen aufgedeckt, juristische Nachspiele folgten also eher für die zuständigen Behörden. Vor allem weil die Überwachung so viele Dritte betraf – darunter Rechtsanwälte, Politikerinnen, Ärzte und Journalisten – war sie jahrelang Thema bei Datenschutzbeauftragten und politischen Ausschüssen im Landtag.
In einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V., der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend sowie des Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. verkündete man nun, dass das Landgericht Dresden die Maßnahmen gegen den Sozialarbeiter des Fanprojekts als rechtswidrig erklärt hat. „Im Januar 2025 – also acht Jahre nachdem die Telefonüberwachung des Mitarbeiters vor den zuständigen Gerichten problematisiert wurde – entschied nun das Landgericht Dresden in einem abschließenden Beschluss, dass die damalige Maßnahme der Dresdner Staatsanwaltschaft klar rechtswidrig war. Der Mitarbeiter des Fanprojektes hätte nicht überwacht werden dürfen, der Ermittlungsansatz der Behörde war rückblickend nicht tragfähig. Zusätzlich hätte er viel eher über die stattgefundene TKÜ-Maßnahme informiert werden müssen, denn TKÜ-Maßnahmen sind schwerwiegende Eingriffe in die persönlichen Grundrechte. Das Gericht verweist in seine Begründung auf den beruflichen Kontext, auf das Berufsgeheimnis des Mitarbeiters und das besonders sensible Arbeitsfeld, in denen sich Mitarbeitende von Fanprojekten bewegen.“, heißt es u.a. in der Stellungnahme.
Die Erfolglosigkeit des 129-Verfahrens veranlasste das LKA Sachsen übrigens zu weiteren Ermittlungen gegen eine vermeidliche „Kriminelle Vereinigung“. Dieses sogar konkret gegen die Gruppe „Ultra‘ Youth“ der BSG Chemie Leipzig. 24 Ultras wurden wieder über Jahre beschattet und telefonisch überwacht. 2018 wird das Verfahren erneut ohne Erfolge seitens der Ermittler eingestellt. Für die Ultras von Chemie Leipzig der Startschuss der „129-Freunde“ Kampagne.
Weitere Details findet man in den Pressemitteilungen auf http://www.rechtshilfe-chemie.de sowie durch die Links unterhalb der Stellungnahme.
(Faszination Fankurve, 12.03.2025)
0 Kommentare