Choreos, verbrannte Fan-Artikel, fliegende Pyro & aggressives Verhalten der Polizei – Impressionen vom brisanten Spiel zwischen dem Halleschen FC und der BSG Chemie Leipzig

Faszination Fankurve 28.04.2025 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Vergangenen Freitag (25.04.2025) trafen erstmals seit über 17 Jahren der HFC und Chemie Leipzig in Halle aufeinander. Vor fünfstelliger Kulisse war auf den Rängen einiges geboten. Außerdem hatten die zugfahrenden Gästefans allerhand Ärger mit der Bundespolizei, sogar das Fanprojekt und Fan-Anwälte waren willkürlich von polizeilichen Maßnahmen betroffen. Faszination Fankurve blickt auf das brisante Duell sowie auf die Stellungnahme des Rechtshilfekollektivs. (28.04.2025)

Beachtliche 10.900 Zuschauer (darunter 1.300 Gästefans) waren im Hallenser Stadion zugegen, als vergangenen Freitag erstmals seit 2008 der HFC die BSG Chemie Leipzig empfing und mit 3:1 besiegte.

Wie Faszination Fankurve berichtete, mobilisierten die Ultras von Chemie vorab für eine gemeinsame Zugfahrt nach Halle. Die Mehrheit der 1.300 zugelassenen Gästefans schlossen sich diesem Aufruf an.

Im Stadion folgten zu Spielbeginn Choreografien. Die HFC-Fankurve gedachte der 3-Punkte-Saison von 1994/95 sowie den Helden von damals anlässlich des 30-jährigen Bestehens mit einer Choreo. Zusätzlich ehrte man einen Teil der Mannschaft von damals kurz vor dem Spielbeginn auf dem Rasen.

Im Bereich der Gästefans hüllte man den Block mit Zetteln in schwarz. Zusätzlich rief man zuvor auf in schwarzer Kleidung zu erscheinen. Als Motto-Artikel gab es für alle Auswärtsfahrenden ein schwarzes Basecap, mit Stick drauf. Am Zaun zog man zusätzlich den Ausschnitt eines Sensenmanns (ein bereits auf Sticker, Kleidung sowie 2020 in Potsdam verwendetes Motiv) hoch. Schwarzer und weißer Rauch untermalte die Aktion.

In Halbzeit 2 folgte im Gästeblock eine größere Pyroshow. 

Außerdem flogen mehrere Leuchtspuren in Richtung Heimbereich. Nach Abpfiff konterten die HFC-Anhänger dies mit zwei Böllern. Einer davon schlug direkt neben der Gästemannschaft ein und verletzte zwei Spieler.

Zuvor verbrannte die HFC-Fankurve allerhand Fan-Artikel der Grün-Weißen sowie ihren Freunden aus Frankfurt.

Es folgten weitere Tumulte im Stadionumfeld, ehe der Zugmob sich wieder auf den knapp 45-minütigen Fußmarsch gen Hallenser Hauptbahnhof aufbrach.

Dort angekommen, folgten für einige Chemiefans polizeiliche Maßnahmen. Diese wurden laut Augenzeugen unter massiver Gewalteinwendung durchgeführt. Dabei sollen sich mehrere Polizisten aggressiv verhalten haben. In der Stellungnahme des Vereins selbst, wird gar von sogenannten „Match-Angeboten“ gesprochen, die seitens vereinzelter Bundespolizisten in Richtung Fans angeboten wurden.

Schon nachmittags bei Ankunft in Halle musste sich ein Teil der mit dem Zug anreisenden Gästefans einer polizeilichen Kontrolle fügen. Hier hielt die Polizei über lange Zeit die Fans fest und suchte nach Stichbewaffnungen, die allerdings nicht gefunden wurden.

Das Rechtshilfekollektiv bezog mittlerweile Stellung und erhebt mit einem polemischen Unterton weitere schwere Vorwürfe gegen die Polizei. So wurden sogar Mitarbeiter des Fanprojekts sowie dazu gerufene Anwälte einer polizeilichen Maßnahme unterzogen. Bis zur Ankunft in Leipzig sollen sich weitere Angriffe seitens Polizei auf Chemiefans ereignet haben.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme des Rechtshilfekollektivs:

[grau]Fanhilfe empfiehlt Schulung für Bundespolizei 

Der gestrige Ausflug nach Halle führte den Großteil der chemischen Fangemeinde über die Schienen und damit zwangsläufig auch zum mal wieder wenig erfreulichen Aufeinandertreffen mit einer rechtlich scheinbar unzureichend geschulten Bundespolizeieinheit.

Während die etwas fragil scheinende Polizistenseele mit Strafanträgen wegen etwaigen Beleidigungen nur so um sich warf, entsprach der eigens gewählte Umgangston den Fußballfans gegenüber des Öfteren selbst – vorsichtig ausgedrückt – nicht gerade der feinen englischen Art.

Leider erwies sich auch der Umgang mit anwesenden FananwältInnen, Fanprojektmitarbeitern, aber auch die allgemeine verbale und nonverbale Kommunikation in Richtung der Adressaten der sogenannten Maßnahmen als fragwürdig. So vertraten mehrere Beamte die Auffassung, dass das Sprechen mit dem eigenen Mandanten oder sich in deren Nähe Aufhalten ein „Stören der polizeilichen Maßnahme“ darstelle und es wurde mehrfach – letztlich folgenlos – mit Platzverweisen gedroht. Interessante Rechtsauffassung! Anwaltsausweise wurden gerne mehrfach kontrolliert, da geht man auf Nummer sicher. Schlussendlich gab es noch eine als „präventive Identifikationsfeststellung“ bezeichnete „Maßnahme“ gegen zwei AnwältInnen und das Fanprojekt, schließlich hatten diese es gewagt ihren MandantInnen bzw. KlientInnen beizustehen, oder mit anderen Worten: genervt. Diese Ausübung des eigenen Berufes und damit wohl gleichzeitig ausgesprochene Misstrauen der Staatsgewalt gegenüber scheint in den Augen der Bundespolizeieinheit ein klarer Angriff auf unseren Rechtsstaat, dem selbstverständlich mit präventiven Gefahrenabwehrmaßnahmen begegnet werden muss. Hier wurde entsprechend konsequent reagiert. Wo kommen wir denn da hin, wenn die Polizei sich mit so lästigen Umständen wie AnwältInnen, Fanprojekten und Gesetzen herumschlagen muss. 

Dummerweise gibt es diese Gesetze aber und da steht ja zum Beispiel auch drin, dass der Beschuldigte jederzeit auch schon vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen darf und, dass ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dem/der nervigen VerteidigerIn mit Platzverweis drohen, das steht nicht drin. Das müsste der Gesetzgeber erst noch aufnehmen, vielleicht kann sich die Polizeigewerkschaft dafür einsetzen? Von daher empfehlen wir dann doch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nochmal eine Schulung für die entsprechende Bundespolizeieinheit!

(Faszination Fankurve, 28.04.2025)

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