Urteil im Verfahren gegen die Brigade Jugend Aue wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Faszination Fankurve 22.05.2025 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Nach knapp 13 Monaten und über 38 Verhandlungstagen endete gestern das Verfahren gegen 5 vermeintliche Mitglieder der Brigade Jugend Aue wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. (Faszination Fankurve, 22.05.2025)

Im Mai 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnungen der fünf Beschuldigten, wovon zwei in U-Haft landeten. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Polizei ermittelte insgesamt gegen 34 Personen, die man der Brigade Jugend zuordnete.

Gestern folgte das Urteil gegen die fünf Beschuldigten im Alter von 18 bis 25 Jahren, die zu Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und bis zu fast drei Jahren ohne Bewährung verurteilt wurden. Vorher saßen zwei Beschuldigte schon 17 bzw. 14 Monate in U-Haft.

Die Anklagepunkte lauteten, neben der Bildung bzw. Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, unter anderem noch Nötigung, Raub oder gefährliche Körperverletzung.

Die Brigade Jugend war der Nachwuchs der Erzbrigade, die wiederum seit 2013 als Dachverband der aktiven Gruppen sowie vieler Einzelpersonen agiert. Seit den Durchsuchungen von vor fast zwei Jahren solidarisierte sich die restliche Kurve einige Male mit den Betroffenen mittels Spruchbänder, Choreografien oder Zaunfahnen.

(Faszination Fankurve, 22.05.2025)

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