Bundeskartellamt: 50 + 1 kann bleiben, muss aber überarbeitet werden

Faszination Fankurve 16.06.2025 0 Kommentare

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Das Bundeskartellamt hatte angekündigt, am heutigen Montag eine Bewertung zur wettbewerbsrechtlichen Haltbarkeit der 50+1-Regel abzugeben. Die Ergebnisse der Prüfung wurden nun veröffentlicht und der DFL mitgeteilt. (Faszination Fankurve, 16.06.2025)

Konkret ging es in der Prüfung um die praktische Ausgestaltung von 50 + 1. Im Fokus steht u.a. RB Leipzig. Die Kartellwächter thematisierten, dass der Verein nicht offen genug ausgestaltet sei und damit die Zielsetzung der Regel bei RB nicht erfüllt sei. RB Leipzig habe aktuell nur 23 stimmberechtigte Mitglieder, die ausgesucht sind und dem Investor nahestehen. Der Zugang zum Verein ist somit beschränkt. Der Mutterverein (und ihre Mitglieder) soll gemäß 50+1 aber ausreichend Einfluss auf die Kapitalgesellschaften haben, die sich um den Spielbetrieb kümmern.

Das Ergebnis der Prüfung: Die 50+1 Regel könne bestehen bleiben, müsse aber nachgebessert werden. So wurde die DFL angehalten, 3 konkrete Maßnahmen umzusetzen, um zukünftig die rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen.

  • Es müsse sichergestellt sein, dass bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Liga offener Zugang zur Mitgliedschaft und damit Mitbestimmung möglich ist. Die ist besonders bei RB Leipzig ein Kritikpunkt.
     
  • Die DFL müsse sicherstellen, dass die 50+1 Regel bei eigenen Abstimmungen gewährleistet sei. Dies spielt auf die Causa Hannover 96 an bzw. Martin Kind, der als damaliger Geschäftsführer von Hannover 96 womöglich für den DFL-Investorendeal gestimmt hatte, obwohl er vom Mutterverein Hannover 96 e.V. angehalten war, dies nicht zu tun.
     
  • Die DFL müsse bei den Bestandsschutzregeln für die von der Regel ausgenommenen Vereine (Bayer 04 Leverkusen und VfL Wolfsburg) nachbesseren. Der Ursprung der Prüfung nahm hier schon 2018 seinen Anfang. Im Jahr 2021 kam das Kartellamt zu dem Ergebnis, dass die 50+1 Regel mit dem Kartellrecht vereinbar sei, die Ausnahme für Leverkusen und Wolfsburg aber nicht. Es wurde ein Kompromiss (Vereinsvertreter erhält Gremienposten und eine Steuer bei zu hohem Verlustausgleich durch die Mutterkonzerne) gefunden, der aber nie beschlossen wurde und durch das EuGH-Urteil hinfällig ist. „Vielmehr müssen alle Klubs grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Das bedeutet, dass bei allen Klubs – ob vormaliger „Förderklub“ oder nicht – zumindest perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein die Profiabteilung beherrscht.“, so das Bundeskartellamt.

Abschließend kommt das Bundeskartellamt zu folgendem Fazit:

„Die 50+1-Regel erfüllt aktuell bei der weit überwiegenden Zahl der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga das Gemeinwohlziel, breiten Bevölkerungsschichten mitbestimmende Partizipationsmöglichkeiten zu verschaffen. Die aus Sicht des Bundeskartellamtes erforderlichen Nachbesserungen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Sie erfordern eine Diskussion in den Selbstverwaltungsgremien der DFL. Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und sportliche Bedeutung könnte für die Umsetzung auch ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt sein.“

Die ganze Stellungnahme des Bundeskartellamt ist hier nachzulesen.

Auch in den Fankurven ist 50+1 immer wieder Thema. Zuletzt demonstrierten am 17.05.2025 die Fans des VfB Stuttgart anlässlich des Spiel bei RB Leipzig für die Umsetzung der Regel.

(Faszination Fankurve, 16.06.2025)

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