Gericht entscheidet: Vorerst keine weiteren Hausverbote durch die Stadt Jena

09.10.2025

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Foto: Faszination Fankurve

Der FC Carl Zeiss Jena hat beim Landgericht Gera einen Unterlassungsantrag zwecks der Frage des Hausrechts an Spieltagen gestellt. Dem Unterlassungsantrag wurde am vergangenen Dienstag stattgegeben, was bedeutet, dass vorerst keine weiteren Hausverbote durch die Kommunale Immobilen, sprich der Stadt, ausgesprochen werden dürfen.

Wie Faszination Fankurve wiederkehrend berichtete, weht aktuell in Jena ein rauer Wind. Die Stadt Jena sprach nach den Ereignissen rund um das Spiel des FCC gegen Chemie Leipzig in der vergangenen Saison Hausverbote aus, obwohl die betroffenen Personen nicht verurteilt waren. Die Unschuldsvermutung wird von der Stadt Jena – insbesondere durch Bürgermeister Benjamin Koppe – vollständig ausgeblendet. So organisierte die Fanszene vor dem Heimspiel gegen den Chemnitzer FC eine Demo unter dem Motto „Für die Freiheit der Kurve – gegen Polizeistaat und -stadt“. Im weiteren Verlauf des Spieltags eskalierte die Situation weiter, drohte gar ein Spielabbruch aufgrund überhangener Fluchttore.

Die vergangenen Ereignisse rufen Fragen nach dem Hausrecht an Spieltagen nach sich, weswegen der FC Carl Zeiss Jena zur Erlangung von Rechtssicherheit juristische Bemühungen, in Form eines Unterlassungsantrages beim Landgericht Gera, unternommen hat. Eben diesem Unterlassungsantrages wurde am vergangenen Dienstag vom Landgericht Gera stattgegeben und bestätigt die Rechtsauffassung des FC Carl Zeiss Jena, dass das übertragene Hausrecht des Mieters, also der FC Carl Zeiss Jena Spielbetriebs GmbH, eben am Spieltag gültig ist.

Dies bedeutet, dass bis auf weiteres keine neuen Hausverbote – zunächst bis zum Entscheid in der Hauptsache – durch die Kommunale Immobile – sprich der Stadt Jena – ausgesprochen werden dürfen. Gegen eben jene Entscheidung ist eine Berufung durch die Stadt möglich, was eine Verhandlung am OLG Jena nach sich ziehen würde. Beide Seiten können entsprechend auch eine Hauptverhandlung der Sache am Landgericht Gera beantragen. Es bleibt also weiterhin spannend.

(Faszination Fankurve, 09.10.2025)

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