Der Berufungsprozess gegen die drei Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe vor dem Landgericht Karlsruhe wurde überraschenderweise bereits am ersten Verhandlungstag am 16.10.2025 gegen Geldauflage eingestellt. Faszination Fankurve fasst die Reaktionen nach der Einstellung zusammen.
Wie Faszination Fankurve berichtete, fand am 16.10.2025 der Berufungsprozess der drei Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe vor dem Landgericht Karlsruhe statt. Die Mitarbeitenden des Fanprojekts Karlsruhe wurden in erster Instanz wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt, weil sie im Sinne ihres sozialpädagogischen Auftrags die Verschwiegenheit gewahrt haben. Sie hätten angeblich die Arbeit der Justizbehörden durch das Verschweigen wichtiger Erkenntnisse zur Pyro-Aktion beim Spiel KSC – FC St. Pauli im November 2022 behindert.
Im Berufungsprozess angesetzt waren zwei Verhandlungstage. Bereits am ersten Verhandlungstag am 16.10.2025 wurde der Prozess gegen Geldauflage eingestellt. 3.150 Euro, 1.500 Euro und 2.022 Euro werden an gemeinnützige Projekte gezahlt. Für die Beschuldigten endetet somit endlich die Belastung nicht mehr auf der Anklagebank sitzen zu müssen.
Faszination Fankurve fasst diverse Reaktionen hinsichtlich der Einstellung des Prozesses gegen Geldauflage zusammen.
Fanhilfe Karlsruhe
Die Fanhilfe Karlsruhe stellt unmissverständlich klar: „Ein Schuldeingeständnis ist diese Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens aus Sicht der Beschuldigten jedoch nicht. Dies betonten auch die Verteidiger der Sozialarbeiter im Nachgang der gestrigen Verhandlung. Man ist sich der Bedeutung und der Reichweite des Verfahrens bewusst. Zu keiner Zeit haben sich die Angeklagten jedoch einer Straftat schuldig gemacht!“
Dazu weiter: „Der Kampf für das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter MUSS außerhalb des Gerichts weitergehen. Der Spielball liegt nun abermals im Feld der politischen Akteure. Sozialpädagogische Arbeit mit und ohne Fußballfans MUSS ohne staatliche Repression möglich gemacht werden!“
Supporters Karlsruhe 1986 e.V.
Der Dachverband der KSC-Fans Supporters Karlsruhe 1986 e.V. sieht die juristische Auseinandersetzung beendet, jedoch nun klar die Verantwortung der Politik: „Die Entscheidung vom Donnerstag mag kurzfristig Erleichterung bringen, ändert aber nichts am strukturellen Problem: Soziale Arbeit bleibt rechtlich ungeschützt, solange der Gesetzgeber nicht handelt. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik auf, das Thema ernsthaft anzugehen und eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Als Supporters Karlsruhe stehen wir weiterhin fest an der Seite des Fanprojekts Karlsruhe. Euer Handeln war richtig, mutig und professionell. Solidarität endet nicht mit einem Urteil – sie beginnt dort, wo politische Veränderung nötig ist. Fanprojekte schützen. Vertrauen bewahren. Zeugnisverweigerungsrecht für die gesamte Soziale Arbeit jetzt!“
Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte nimmt die Einstellung des Berufungsverfahrens kritisch zur Kenntnis: „Wie uns die zahlreich – aus der ganzen Republik – angereisten Kolleg*innen in Gesprächen an diesem Tag bestätigten, ändert sich mit dem Ausgang des Verfahrens nichts an ihren Unsicherheiten und der unklaren Rechtslage, die damit verbunden ist! Die Befürchtungen bleiben bestehen, in einem ähnlichen Fall selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu geraten.“
Zudem: „Die BAG fordert weiterhin ein ausdrücklich gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. Solange dieses fehlt, sind Fachkräfte in Fanprojekten und sonstigen Bereichen der Sozialen Arbeit weiterhin dem Risiko rechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie das für erfolgreiche Präventionsarbeit nötige Vertrauen schützen.“
Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit (BfZ) ist weiterhin davon überzeugt, dass sich die 3 Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe nicht schuldig gemacht haben. Für die Soziale Arbeit kann der Ausgang des Verfahrens jedoch nicht zufriedenstellend sein.
Dazu das Bündnis: „Als BfZ erkennen wir die Lösungssuche des vorsitzenden Richters im heutigen Prozess an. Die Staatsanwaltschaft hat mit der durchaus überraschenden Zustimmung zur Einstellung ihre bisherige rigorose Linie verlassen. Gleichzeitig darf es aber nicht sein, dass die Verantwortung weiterhin auf die jeweiligen beteiligten Akteur*innen von Polizei, Sozialer Arbeit, Staatsanwaltschaften und Gerichten verschoben wird, um die Soziale Arbeit zu schützen. Die gesamten Ermittlungsverfahren und Prozesse haben im Kontext der Fanprojekte enormen Schaden verursacht und für riesige Unsicherheit in der gesamten Sozialen Arbeit gesorgt. „Dass Sozialarbeiter*innen als Privatpersonen dafür haften müssen, ihre Arbeitsgrundlage zu schützen, ist und bleibt ein Skandal“, betont Georg Grohmann (Sprecher des Bündnisses) und verweist damit nicht nur auf die hohen Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 €, die den Kolleg*innen auferlegt wurden.
Matthias Stein (weiterer Sprecher des Bündnisses) fasst abschließend zusammen: „Rechtssicherheit wird es für die Soziale Arbeit erst mit einem Zeugnisverweigerungsrecht geben. Dieses zu konkretisieren, ist und bleibt Aufgabe des Gesetzgebers. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht wird sich hier weiter aktiv in die Debatte einbringen.““
Die Reaktionen nach der Einstellung des Berufungsprozess machen deutlich, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit notwendig ist. Der Ball liegt nun bei den politischen Entscheidungsträgern.
(Faszination Fankurve, 23.10.2025)
0 Kommentare