Verschärfung statt Verfassung? – Sachsens Fanhilfen sagen Stopp!

24.10.2025

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Foto: Faszination Fankurve

Der Verfassungsgerichthof des Freistaates Sachsens entschied im Januar 2024, dass gesetzliche Änderungen durch das sächsische Innenministerium am sächsischen Polizeigesetz notwendig sind. Verschiedene Normen des seit dem 1. Januar 2020 geltenden Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes sind mit der Verfassung des Freistaates Sachsen schlicht nicht vereinbar sind. Nun liegt ein Gesetzesentwurf des sächsischen Kabinetts vor, dass die sächsischen Fanhilfen entsetzt.

Verschiedene Normen des seit dem 01. Januar 2020 geltenden Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen sind mit der sächsischen Verfassung nicht vereinbar. Dies entschied das sächsische Verfassungsgericht am 25. Januar 2024 und räumte eine Frist zur Korrektur bis zum 30. Juni 2026 ein.

Das sächsische Kabinett – bestehendes Gremium der regierenden Parteien CDU und SPD – beschlossen Anfang Oktober einen entsprechenden Gesetzesentwurf des sächsischen Innenministers Armin Schuster (CDU).

Die geplanten Änderungen zur Strukturierung des Polizeirechts entsetzen die Fanhilfen der Fußballfans in Sachsen. Die Fanhilfe Zwickau (FSV Zwickau), das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig (BSG Chemie Leipzig) und die Schwarz-Gelbe Hilfe (SG Dynamo Dresden) fordern den sofortigen Stopp weiteren Abbaus von Bürger- und Freiheitsrechten durch diesen Gesetzesentwurf.

„Irritation und Entsetzen herrscht vor allem darüber, dass der amtierende Innenminister Armin Schuster den Auftrag durch das geltende Urteil des höchsten Gerichts des Freistaates Sachsen wohl vollständig missverstanden hat. Statt das geltende Gesetz auf die Grundlagen der Sächsischen Verfassung zu bringen, spielt er weiter mittels polizeirechtlicher Verschärfungen und ausufernden Befugnissen der sächsischen Polizei mit dem Feuer an der Sächsischen Verfassung“ sagt ein Sprecher des Fanhilfen-Netzwerkes.

Geplant sind eine Drohnenabwehr durch die Polizei, die Ausstattung von Elektroschock-Tasern in weite Teile der sächsischen Landespolizei und die Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen im digitalen Raum. Mittels Quellen-TKÜ sollen Ermittlungsbehörden in Sachsen verschlüsselte Kommunikation mitlesen dürfen. Zudem soll der anlassbezogene Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten zur polizeilichen Fahndung und Auswertung ermöglicht werden. Dies soll auch über eine automatisierte Datenanalyse, sprich dem geplanten Einsatz von KI-Software, erfolgen.

Ein Fanhilfe-Sprecher dazu: „Dass es hier im Regelfall um eine höchstumstrittene, verfassungsgemäß-bedenkliche und datenschutzrechtlich-kritische Software des US-Herstellers Palantir geht, sieht man am Einsatz einer solchen Software in den Bundesländern Hessen und Bayern. Im Zusammenspiel mit der, nach Gesetzesentwurf geplanten verdeckten automatisierten Kennzeichenerkennung und dem Einsatz intelligenter Videoüberwachung wäre der gläserne sächsische Bürger dann wohl perfekt.“

„Unter dem Deckmantel des allgemeinen Bevölkerungsschutzes und eines abstrakten Sicherheitsgefühls sollen Bürger- und Freiheitsrechte abgeschafft und polizeiliche Befugnisse ausgebaut werden, welche vor allem gesellschaftliche Randgruppen wie wir Fußballfans zuallererst zu spüren bekommen werden. Nicht mit uns!“ schließt die Pressemitteilung des Fanhilfen-Netzwerkes ab.

(Faszination Fankurve, 24.10.2025)

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