Nach Auseinandersetzung in Hannover: Polizei verwehrt aktiven Fanszenen von St. Pauli und Wolfsburg den Stadionbesuch – Stellungnahme der Braun-Weissen Hilfe

28.10.2025

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Foto: Faszination Fankurve

Im Vorfeld des Spiels der SG Eintracht Frankfurt gegen den FC Sankt Pauli am vergangenen Samstag erfolgte durch die Polizei eine großangelegte erkennungsdienstliche Maßnahme, die sich gegen eine Vielzahl St.Pauli-Fans richtete und gegen diese zudem im Anschluss ein Platzverweis für Teilbereiche Frankfurts ausgesprochen wurde. Die betroffenen Fans mussten somit, ohne das Spiel gesehen zu haben, die Rückreise antreten. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung zwischen den FCSP-Fans sowie einer ebenfalls mit dem ICE reisenden Gruppe Wolfsburger am Hauptbahnhof in Hannover. Auch auf den Wolfsburger Anhang wartete nach Ankunft im Zielort Hamburg eine polizeiliche Maßnahme.

Vergangenen Samstag spielte der FC Sankt Pauli in Frankfurt und der VfL Wolfsburg beim HSV. Sowohl die Szene von Sankt Pauli als auch die aus Wolfsburg wählte Schnellzüge als Anreisemitteln zu ihren Auswärtsspielen. In Hannover kam es am Morgen des Spieltags dann zu einer zufälligen Begegnung zwischen beiden Auswärtsmobs inklusive kurzer Auseinandersetzung. Dies nahm die Polizei später zum Anlass beide Zugfahrergruppen eine längere polizeiliche Maßnahme durchzuführen.

In Hamburg nahm die Polizei gegen Mittag etwa 400 Wolfsburger in Empfang und kesselte diese. Einem Teil davon verwehrte man im Anschluss den Spielbesuch, weshalb die aktive Szene dem Spiel beim HSV nicht beiwohnte.

Auch den Fans von Sankt Pauli ging es ähnlich. Bereits bei der Ankunft der Gästefans, also beim Einfahren des ICEs am Frankfurter Hauptbahnhof, fiel das unverhältnismäßige große Polizeiaufgebot ins Auge. Alle in dem Zug befindlichen St.Pauli-Fans wurden einer erkennungsdienstlichen Maßnahme unterzogen und erhielten im Anschluss Platzverweise für Teilbereiche Frankfurts. Somit war den betroffenen Fans der Stadionbesuch verwehrt und ohne das Spiel gesehen zu haben, mussten sie die Heimreise antreten.

Die Braun-Weisse Hilfe veröffentlichte zu den Geschehnissen eine Stellungnahme und kritisiert die polizeiliche Maßnahme deutlich, da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war. Die Begründung für die Maßnahme, die den Fans lediglich verallgemeinert mündlich vorgetragen wurden ist, sei eine Auseinandersetzung in Hannover gewesen.

„Die Polizei ließ zu Beginn ausschließlich Personen aus dem Zug steigen, welche in ihren Augen nicht als Fußballfans galten. Dafür forderte sie bspw. Menschen dazu auf, ihre Jacken zu öffnen und den darunter befindlichen Pullover auszuziehen. Im Anschluss wurden alle Personen, welche rein optisch zur Fanszene des FC St. Pauli gehören könnten, in eine eigens dafür aufgebaute „Maßnahmen-Straße“ geleitet.   Alle Anwesenden wurden hierfür zunächst auf engsten Raum auf dem Gleis festgesetzt.“ so die Braun-Weisse Hilfe. Anschließend wurden die Personalien der betroffenen Fans aufgenommen und zudem Lichtbilder angefertigt.

Den betroffenen Fans wurden nach der erkennungsdienstlichen Behandlung Platzverwese ausgesprochen. Dies kritisiert die Braun-Weisse Hilfe deutlich: „Die ausgestellten Platzverweise betrafen pauschal alle St. Pauli-Fans, darunter auch Fans, die in Hannover nicht im betroffenen Zug gesessen hatten. Zudem war keiner der Platzverweise individualisiert. Die Fans erhielten keinen Hinweis, warum gerade ihnen persönlich „die Gelegenheit zur Begehung von Straftaten“ genommen werden sollte. Diese Form des weitreichenden Grundrechtseingriffs ist unserer Ansicht nach rechtswidrig! Auch ist kritisch zu fragen, ob das polizeiliche Gebot der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde. Denn in § 15 Abs. 2 BPolG heißt es zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: „Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht“. Doch auch hier existieren erhebliche Zweifel. So richteten sich all diese Maßnahmen pauschal gegen alle anwesenden St. Pauli-Fans – darunter auch Minderjährige. Diese wurden erst nach einiger Zeit und intensiver Diskussion mit den Beamt*innen aus der Maßnahme entlassen – Ihre persönlichen Daten wurden dennoch festgehalten. Es kann nicht im rechtsstaatlichen Interesse sein, undifferenziert eine große Gruppe von Menschen über mehrere Stunden festzuhalten, ohne dass von ihnen eine erkennbare Gefahr ausginge.“

Die Braun-Weisse Hilfe prüft gemeinsam mit ihren Rechtsbeiständen rechtliche Schritte gegen die angewendeten polizeilichen Maßnahmen und wird diese ggf. zusammen mit den Betroffenen einleiten.

(Faszination Fankurve, 28.10.2025)

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