Bewährungsstrafe nach Pumuckl-Beleidigung

Faszination Fankurve 02.11.2012 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Im Anschluss an die Partie zwischen Jahn Regensburg und Carl Zeiss Jena hat ein 27-jähriger Jahn Fan eine Polizisten bei einer verbalen Auseinandersetzung in einem Biergarten als Pumuckl bezeichnet. Dafür wurde der Regensburger nun zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt.

Außerdem darf er in den nächsten sieben Monaten kein Spiel von Jahn Regensburg oder einer anderen Mannschaft aus der ersten oder zweiten Bundesliga besuchen und auch eine gewisse Bannmeile um das Jahnstadion nicht betreten. Nach Ablauf dieser sieben Monate erhält der Verurteilte die Auflage, dass ein weiteres Jahr kein Bier im Jahnstadion und in der dazugehörigen Bannmeile konsumieren darf.

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Bei diesem Spiel soll die Beleidigung der Polizistin stattgefunden haben.
Bild: Red Generation 2007

Laut einem Bericht der Abendzeitung soll der Verurteilte damals am 05. Mai 2012 zu der Polizisten gesagt haben: „Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“ Die Polizisten erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung. Der verurteilte Jahn-Fan soll nach Angaben der Abendzeitung bereits wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorbestraft gewesen sein.

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Das Portal Anwalt.de schreibt zu dem Urteil: „Das Urteil zeigt einmal wieder das kompromisslose Vorgehen seitens der bayrischen Justiz. Auch die Tatsache, dass der Staatsanwalt als Auflagen Stadionverbote fordert, ist bedenklich. In jedem Fall wird hier bei einer solch harmlosen Beleidigung eindeutig überreagiert.“
(Stadionwelt, 02.11.2012)

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Bei diesem Spiel soll die Beleidigung der Polizistin stattgefunden haben.<br />
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