Als Ultrà von der Wehrpflicht befreit?

Faszination Fankurve 27.03.2015 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Ein Fußballfan aus der Schweiz wurde nach Informationen des Tagesanzeigers aus der dortigen Armee entlassen, weil er im Stadion zwei mal eine bengalische Fackel gezündet haben soll. Die Fackeln soll er vermummt in der Hand gehalten haben. Verletzt wurde dadurch niemand.

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Bild: fcl.fan-fotos.ch

Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport attestierte dem Ultrà deshalb extremistische Tendenzen. Er sei dadurch Mitläufer, Sympathisant oder Mitglied einer extremistischen Gruppierung, bzw. Vertreter von extremistischem Gedankengut und habe eine erhöhte Gewaltbereitschaft. Deshalb sei er nicht mehr dazu geeignet eine Waffe zu führen. Der Vorfall führte zur Entlassung des Rekruts.

Da es in der Schweiz weiterhin die Wehrpflicht für männlicher Bürger gibt, könnten Ultras, die ihren Wehr- oder Ersatzdienst noch ableisten müssen, nun auf die Idee kommen, wegen Pyrotechnikvergehen oder Zugehörigkeit zu Ultràgruppen ausgemustert zu werden. (Faszination Fankurve, 27.03.2015)

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