Schmerzensgeld wegen ZIS-Bericht

Faszination Fankurve 28.04.2015 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Das Land Nordrhein-Westfalen muss Schmerzensgeld an einen Fan des 1. FC Nürnberg zahlen, weil der Club-Fan, der im November 2011 und Köln von einem unbekannten Täter auf die Gleise gestoßen wurde und schwer verletzt wurde, im ZIS-Jahresbericht 2011/12 als Gewalttäter bezeichnet wurde.

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Bereits im September 2013 entschied das Oberverwaltungsgericht, dass das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen, das für die Berichte der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) zuständig ist, den Bericht von 2011/2012 nicht mehr in seiner ursprünglichen Version verwenden darf (Faszination Fankurve berichtete). Opfer Andrè dürfe demnach nicht weiter als Gewalttäter bezeichnet werden. Außerdem dürfe nicht weiter behauptet werde, dass Andrè, der nach dem Vorfall in einer Kölner Klinik um sein Leben kämpfte, von mehreren Personen ins Gleis gestoßen wurde.

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Die Ultras Nürnberg standen nach dem Vorfall im Kölner Hauptbahnhof hinter dem Opfer André
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Das Land weigerte sich nach Informationen der Rot-Schwarzen Hilfe seit September 2013 ein Schmerzensgeld an den betroffenen Club-Fan zu zahlen, weil seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Die Amtshaftungskammer beim Landgericht Nürnberg Fürth hat nun nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen ein Schmerzensgeld an Andrè zahlen muss, um nicht erneut verurteilt zu werden. (Faszination Fankurve, 28.04.2015)

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Die Ultras Nürnberg standen nach dem Vorfall im Kölner Hauptbahnhof hinter dem Opfer André
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