​Zuschauerteilausschluss auf Bewährung

Faszination Fankurve 20.07.2015 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München heute zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Die Geldstrafe ist sofort fällig, wobei 30.000 € in Gewaltprävention investiert werden können. 

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Der Zuschauerteilausschluss ist zur Bewährung ausgesetzt. Innerhalb der nächsten acht Monate darf es zu keinen Vorfällen innerhalb der 1860 Fangemeinde kommen. Sollte es innerhalb der acht Monate zu einem schwerwiegenden Vorfall kommen, dürfen bei einem Heimspiel der Löwen zu 12.000 Heimfans kommen und die Blöcke 130 und 131 müssten komplett geschlossen bleiben.

Der DFB sanktioniert damit Pyrotechnikaktionen der 1860 Fans bei den Spielen in Darmstadt, Karlsruhe, Ingolstadt und Kiel. (Faszination Fankurve, 20.07.2015)

Strafenkatalog Juli – Dezember 2015
 
Datum Verein/Land Strafe Grund
20.07.2015 TSV 1860 München 40.000 Euro & Teilausschluss auf Bewährung Pyrotechnikaktionen der 1860 Fans bei den Spielen in Darmstadt, Karlsruhe, Ingolstadt und Kiel.
17.07.2015 Borussia Dortmund 90.000 €  & Verbot sämtlicher Zaunfahnen, Blockfahnen & großer Fahnen bei allen Auswärtsspielen bis zum 01.01.2016. Pyro beim Pokalfinale gegen Wolfsburg, beim Pokalspiel gegen Dresden, sowie in der Liga gegen Hoffenheim und Hannover, fliegende Gegenstände beim Spiel gegen Bayern.
13.07.2015 SSV Jahn Regensburg 800 € Rauchbomben beim Testspiel gegen den SV Weiden (21.06.2015), weshalb das Spiel kurzfristig unterbrochen werden musste.
13.07.2015 Offenbacher Kickers Teilausschluss der Zuschauer beim Heimspiel gegen Homburg. Platzsturm beim Aufstiegs-Playoff-Rückspiel gegen den 1. FC Magdeburg (31.05.2015).
13.07.2015 FC Utrecht 10.000 € & geschlossene Fankurve beim nächsten Heimspiel gegen Ajax Amsterdam Antisemitische Gesänge beim Heimspiel gegen Ajax Amsterdam.
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