In der Schweiz gehen Staatsanwaltschaften regelmäßig mit einer Öffentlichkeitsfahndung auf die Suche nach verdächtigen Fußballfans. Gestern wurde ein unverpixeltes Foto von einen FC Basel Fans veröffentlicht, der sich zuvor gestellt hatte. Trotzdem war er am Online-Pranger zu sehen.
Die Staatsanwaltschaften wollen mit der Veröffentlichung der Bilder erreichen, dass Hinweise aus der Bevölkerung kommen oder sich die Verdächtigen erkennen und stellen. Dies hat laut Aargauer Zeitung ein Fan des FC Basel gemacht, nach dem wegen Vorfällen beim Spiel gegen den FC St. Gallen gefahndet wurde. Trotzdem wurde sein Bild im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft gestand den Fehler nun ein und das Foto wurde von der Webseite der Kantonspolizei genommen. Eine Klarstellung auf der Webseite der Kantonspolizei St. Gallen erfolgte bisher nicht. Nur der zuständige Staatsanwalt räumte den Fehler ein. Für den Basel Fan war das schon zu spät. Ein Zeitung zeigte da schon längst sein unverpixeltes Foto einer Vielzahl von Lesern.
Dieser Vorfall lässt die Kritik am Online-Pranger sicherlich weiter wachsen. Faszination Fankurve veröffentlicht solche Bilder grundsätzlich nicht. An diesem Fall und an einem Fall aus 2012, wo ebenfalls ein Fan des FC Basel von einem Gericht freigesprochen wurde, obwohl er vorher ebenfalls am Online-Pranger landete, kann man sehen, wie zweifelhaft diese Methode ist. Die Auswirkungen auf das Leben eines jungen Menschen, dessen Bild dort zu unrecht veröffentlicht wurde, kann man wohl nur erahnen.
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