​Bundesregierung erlaubt Public Viewing nach 22 Uhr

Faszination Fankurve 31.03.2016 0 Kommentare

Foto: StadionweltWie die Bundesregierung offiziell mitteilte

Die deutsche Bundesregierung hat die Lärmschutzauflagen zur anstehenden Fußball-Europameisterschaft 2016 gelockert. Das Turnier findet vom 10. Juni bis zum 10. Juli in Frankreich statt. Demnach sind Public-Viewing-Veranstaltungen auch nach 22 Uhr möglich. 

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Public-Viewing bei der WM 2006 in Deutschland.
Bild: Stadionwelt

Wie die Bundesregierung offiziell mitteilte, hat das Bundeskabinett Ausnahmen beim Lärmschutz für die Europameisterschaft beschlossen. Die Ausnahmeregelung war nötig, weil die geltenden Lärmschutzregelungen aufgrund der späten Anstoßzeiten nicht eingehalten werden konnten. Bei der Weltmeisterschaft 2014 gab es in Deutschland eine ähnliche Ausnahmeregelung (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 31.03.2016)

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Public-Viewing bei der WM 2006 in Deutschland.
Bild: Stadionwelt
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