Der DFB-Kontrollausschuss war mit seinem Einspruch gegen das letzte Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den 1. FC Magdeburg erfolgreich. Nach einer mündlichen Verhandlung wurde heute beschlossen, dass der Block U beim Heimspiel gegen Werder Bremen II geschlossen bleiben muss.
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Gegen Bremen II bleibt das Stimmungszentrum in Magdeburg dicht.
Bild: Unterwegs in Sachen Fussball – www.uisf.de
Die Blöcke 3 bis 6 müssen bei dem Drittligaspiel gegen die Bremer Zweitvertretung am 21. September 2016 geschlossen bleiben. Zudem muss Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro zahlen und erhält einen weiteren Zuschauerteilausschluss auf Bewährung. Der Bewährungszeitraum beträgt neun Monate.
Ursprünglich bestrafte das DFB-Sportgericht den FCM mit einem Zuschauerteilausschluss bei zwei Heimspielen. Der Verein ging dagegen erfolgreich in Berufung, doch der DFB-Kontrollausschluss legte Einspruch gegen die Aufhebung der Teilausschlüsse ein. Jetzt kommt es nach dem heutigen Urteil des DFB-Bundesgerichts doch zu einer Schließung des Block U bei mindestens einem Heimspiel.
„Wir sind trotz des für ein Heimspiel akzeptierten Teilausschlusses mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit der heutigen mit uns abgestimmten Entscheidung der gravierende Vorfall aus dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue vom 01.04.2016 (Abbrennen von ca. 30 Bengalos) ebenfalls mit erfasst ist. Dieser Fall war zuvor noch nicht Gegenstand des Verfahrens. Das gesamte Verfahren hatte seinen Schwerpunkt stets mit Bezug auf den Einsatz von Pyrotechnik, insbesondere aus dem Spiel gegen Dynamo Dresden (60 Bengalos). Wir hoffen sehr, dass unsere Fans künftig auf den Einsatz von Pyrotechnik verzichten“, erklärte Peter Fechner, Präsident des 1. FC Magdeburg auf der Vereinshomepage zu dem neuen Urteil.
Strafenkatalog Juli – Dezember 2016
Bewährung.
Bewährung um 6 Monate.
Hier geht es zum Strafenkatalog aus der Rückrunde 2015/2016 und vorherigen Spielrunden.



