Das Polizeipräsidium Köln musste vor dem Kölner Verwaltungsgerichts eine Niederlage einstecken, nachdem das Gericht entschied, dass ein gegen einen Ultrà von Borussia Mönchengladbach ausgesprochenes Betretungs- und Aufenthaltsverbot für das Derby in Köln rechtswidrig war. (Faszination Fankurve, 22.11.2016)
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Weil die Gladbacher Ultras 2015 das Derby in Köln boykottierten, entschied das Gericht erst jetzt.
Bild: Nordkurvenfotos.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Fanhilfe Mönchengladbach zum Thema:
Betretungsverbot wegen einseitiger Ermittlungen gekippt!
Ein Mitglied der Fan-Hilfe Mönchengladbach erhielt für das Derby in Köln 2015 ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Stadt Köln. Mit Unterstützung der Fan-Hilfe ging der Fan bereits vor dem Spiel gegen die Maßnahme des Polizeipräsidiums Köln vor, das Gericht erkannte aufgrund des damaligen Boykotts leider nicht die Notwendigkeit für ein Eilverfahren. Nun kam es zur Verhandlung der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Köln, bei welcher die Rechtswidrigkeit des Verbots erkannt wurde.



