Gladbach-Vorsänger zu 3 Jahren Haft verurteilt

Faszination Fankurve 08.12.2016 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Im Prozess gegen einen 29 Jahre alten Ultrà von Borussia Mönchengladbach wurde heute das Urteil gesprochen. Der ehemalige Vorsänger der Nordkurve Mönchengladbach wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Staatsanwalt forderte laut Rheinischer Post sogar vier Jahre Haft.

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Ein ehemaliger Vorsänger der Nordkurve wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Bild: Dirk Päffgen

Am 20 Dezember 2015 kam es vor dem dem Heimspiel gegen Darmstadt 98 vor Borussia-Park zu einem verbalen Konflikt zwischen dem damaligen Vorsänger und einem älteren Mönchengladbach Fan, der den Vorsänger mit Bier bekippt haben soll. Der Ultrà wurde letztlich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Eine versuchte Tötung wegen Tritten gegen den Kopf konnte vor Gericht nicht bewiesen werden. Das schwerverletzte Opfer wurde damals mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus eingeliefert (Faszination Fankurve berichtete).

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Vor Gericht soll der ehemalige Vorsänger erklärt haben, vom anderen Fan getreten worden zu sein, woraufhin auch er getreten habe. Das Opfer war als Zeuge geladen, könnte sich an die gesamte Situation aber nicht mehr erinnern. 

Der ehemalige Vorsänger kann gegen das heutige Urteil noch in Berufung gehen. Laut dem Medienbericht soll es sich vorab mit dem Opfer bereits auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geeinigt haben. Der heute verurteilte Ultrà war in der Mönchengladbach Fanszene für sein soziales Engagement und seine ruhige Art bekannt. (Faszination Fankurve, 08.12.2016)

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Ein ehemaliger Vorsänger der Nordkurve wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.<br />
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