Freispruch in weiterem ACAB-Fall

Faszination Fankurve 20.01.2017 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Ein FC Bayern München Fans aus Mügeln bei Leipzig wurde nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom Amtsgericht München freigesprochen, nachdem er zuvor wegen des Tragens einer Jogginghose mit „ACAB“ Schriftzug zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt wurde.

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Der FC Bayern Fan wurde vor dem Stadion von Polizisten gestoppt und auf die Wache gebracht.
Bild: Patrick Franck

Nach dem Pokalspiel des FC Bayern München am 31. Oktober 2012 wurde der nun Freigesprochene vor der Fröttmaninger Arena von Beamten eines Unterstützungskommandos der Polizei (USK) kontrolliert, auf die Polizeiwache gebracht und anschließend angezeigt, weil er eine Hose mit "ACAB" Schriftzug trug. In erster Instanz wurde der FC Bayern Fan zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, doch seine Anwältin legte Verfassungsbeschwerde ein. 

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Das Bundesverfassungsgericht entschied im Sommer letzten Jahres, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) nicht ohne weiteres strafbar ist und von der freien Meinungsäußerung gedeckt sei, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht (Faszination Fankurve berichtete).

Die Beamten aus München fühlten sich jedenfalls nicht persönlich von der Jogginghose beleidigt, weshalb der FC Bayern Fan nun vom Amtsgericht München freigesprochen wurde. Er erhält nach mehreren Jahren seine Jogginghose und die bereits bezahlten 3.000 Euro zurück. (Faszination Fankurve, 20.01.2017)

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Der FC Bayern Fan wurde vor dem Stadion von Polizisten gestoppt und auf die Wache gebracht.<br />
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