Im Nachgang der Vorfälle beim Drittligaspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden stellten die Fanhilfe Magdeburg und die Schwarz-Gelbe-Hilfe zusammen mit Landtagsabgeorneten in Sachsen und Sachsen-Anhalt Kleine Anfragen zu den Polizeieinsätzen.
Laut Meinung der Fanhilfen sei die Anzahl der im Nachgang des 19. April 2016 ausgesprochen Stadionverbote im Verhältnis zu den wenigen eingeleiteten Ermittlungsverfahren viel zu hoch. Die Fanhilfen kritisieren zudem die reißerische Berichterstattung vieler Medien, die sich durch die nun in den Antworten auf die Kleinen Anfragen veröffentlichten Fakten, neu bewertet werden muss. (Faszination Fankurve, 19.05.2017)
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Die Landesregierungen mussten nun zu den Vorfällen vorm Heinz-Krügel-Stadion Stellung beziehen.
Bild: Euroluftbild.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Magdeburg und der Schwarz-Gelben-Hilfe:
Parlamentarische Anfragen legen Schwachstellen beim Polizeieinsatz während des Spiels des 1. FC Magdeburg gegen die SG Dynamo Dresden offen
Gemeinsame Presseerklärung der Fanhilfe Magdeburg und der Schwarz-Gelben-Hilfe:
Rasierklingen unter den Armen? Dann wird es eng. Ein kleiner Vorgeschmack für die Besucher des Gästeblocks. #FCMSGD pic.twitter.com/w9Lim1jKXr
— Fanhilfe Magdeburg (@fanhilfe_md) 16. April 2016
Weniger als 0,003 % aller Zuschauer waren tatsächlich gewalttätig
Wie die Kleinen Anfragen darlegen, führt die Staatsanwaltschaft Magdeburg aktuell 51 (26 Verfahren gegen 1. FCM-Fans, 25 Verfahren gegen SGD-Fans) Ermittlungsverfahren, die durch Anzeigen im Rahmen des Spiel angefallen sind. Sechs weitere Ermittlungen wurden mittlerweile sogar eingestellt. Angesichts dieser Zahlen sind die Stellungnahmen des Heimvereins sowie die reißerischen Presseberichte zu hinterfragen. Ein Verfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt, welches aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Fanprojekt Dresdens (www.fanprojekt-dresden.de/fanprojekt-reicht-dienstaufsichtbeschwerde-beim-innenministerium-sachsen-anhalt-ein) resultierte, wurde ohne Ergebnis eingestellt.
Enorm hohe Anzahl von Stadionverboten gegen Dresdner Fans steht in keinem Verhältnis zu den laufenden Ermittlungen
Die Zahlen der Ermittlungsverfahren aus der Anfrage weist im Vergleich mit der Anzahl der wegen diesem Spiel ausgesprochenen Stadionverbote gegen Anhänger der SG Dynamo Dresden eine enorm hohe Differenz auf. Im Sommer 2016 wurden 67 Dresdner Fans ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen, da deren Personalien am Spieltag aufgenommen, sowie Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurden. Da aber die Polizei scheinbar schon im Vorfeld der Ermittlungen von der Schuld aller Fußballfans überzeugt war, reichte man die Daten der Betroffenen zeitgleich an den 1. FC Magdeburg weiter, sodass dieser gegen die genannten Personen Stadionverbote aussprach. Eine Vergabe von bundesweiten Stadionverboten ohne rechtsstaatliches Ermittlungsergebnis verurteilen wir. Hier bedarf es aus unserer Sicht eine Überarbeitung der DFB-Regularien, um den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung zu wahren. Erst im Januar 2017 konnten diese Stadionverbote auf den eigenen Verein, die SG Dynamo Dresden, übertragen werden. Dort erhielten die Betroffenen eine Chance auf Anhörung bei der Stadionverbotskommission (SVAK), welche über den Fortbestand oder die Aufhebung der Stadionverbote entschied.
Abschließend lässt sich bewerten, dass der Polizeieinsatz während des Spiels am 16. April 2016 samt den im Anschluss eröffneten Ermittlungsverfahren unter Einbezug der Fakten aus den Kleinen Anfragen ein ganz anderes Bild abgibt, als es bisher in der Öffentlichkeit bekannt ist. Besonders dominant ist die große Zahl von zivilen Einsatzkräften in einem Spiel, bei welchem im Vorfeld Transparenz und Deeskalation höchste Priorität eingeräumt wurde. Zudem zeigt die Zahl der Ermittlungsverfahren und die vergleichsweise große Anzahl an Stadionverboten erhebliche Missstände in den polizeilichen Ermittlungen auf.
Hier geht es zu den Antworten der Landesregierung aus Sachsen-Anhalt.
Hier geht es zu den Antworten der Landesregierung aus Sachsen.



