Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund heute zu einem Auswärtsspiel ohne BVB-Fans auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro verurteilt. Zudem müssen BVB-Fans bei Heim- und Auswärtsspielen Choreografien, Spruchbänder und Schwenkfahnen vorab anmelden.
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Plakat der BVB-Fans beim Pokalfinale in Berlin.
Bild: privat
Sollten Fanmaterialen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung zum Einsatz kommen oder darunter Pyrotechnik gezündet werden oder der Inhalt anders als genehmigt sein, sieht das DFB-Urteil ein Choreografie-Verbot für den Rest der Saison 2017/2018 vor. „Zu den gemachten Auflagen zählt, dass Dortmunder Anhänger fortan Choreografien (inklusive großer Schwenkfahnen, Blockfahnen und Spruchbänder) nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen dürfen. Auch bei Auswärtsspielen wird sich der BVB vorher mit den Heimvereinen bezüglich der Choreografien abstimmen. Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten“, heißt es vom DFB zu den Choreografie-Auflagen.
Zudem muss der BVB ein Sicherheitskonzept erarbeiten, mit dem in Zukunft Pyroaktionen bei Pokalfinals verhindert werden sollen. Dabei wird Borussia Dortmund die personalisierte Abgabe von Finaltickets vorgeschrieben. 30.000 der insgesamt 95.000 Euro darf der BVB für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Sollte es in der Saison 2017/2018 zu Vorfällen kommen, die das DFB-Sportgericht als sanktionsfähig ansieht, wird bei einem Auswärtsspiel der Gästeblock für die Dortmund-Fans geschlossen bleiben. Der BVB müsste dem Gastgeber zudem den Einnahmenverlust ersetzen.
Juli 2017 – Dezember 2017



