Kollektivstrafen: Kriminologe zweifelt Rechtmäßigkeit an

Faszination Fankurve 25.08.2017 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Der Kriminologe und Jurist Thomas Feltes zweifelte in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“ die Rechtmäßigkeit von Kollektivstrafen des DFB-Sportgerichts an. Die DFB-Ankündigung vorerst auf Kollektivstrafen zu verzichten, könne demnach auch auf rechtlichen Bedenken des Verbandes beruhen.

„Die Kollektivstrafen werden von einem Gremium ausgesprochen, das meiner Meinung nach auch grundlegende rechtliche bzw. rechtsstaatliche Erfordernisse nicht erfüllt“, erklärte Feltes der Welt.

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Der Kriminologe Feltes zweifelt die Rechtmäßigkeit von Kollektivstrafen des DFB an.
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Bei Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht sei die Beweisaufnahme in den Augen von Feltes nur unzureichend. Der Kriminologe fordert, dass zu Risikospielen unabhängige Beobachter geschickt werden und nicht nur vom DFB beauftragte Beobachter.

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Die aktiven Fanszenen kritisieren seit Jahren die Kollekitvbestrafungen des DFB-Sportgerichts. Der DFB kündigte zuletzt an, vorerst auf solche Strafen verzichten zu wollen und nahm einzelne Strafen auch zurück. (Faszination Fankurve, 25.08.2017)

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Der Kriminologe Feltes zweifelt die Rechtmäßigkeit von Kollektivstrafen des DFB an.<br />
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