Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab heute zwei Fans des TSV 1860 München recht, die im Dezember 2007 von Polizisten mit Pfefferspray bzw. mit einem Schlagstock attackiert wurden. Wegen fehlender Kennzeichnung waren die Polizisten nicht zu identifizieren.
Das Gericht bestätigte heute, dass die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft unzureichend waren, um die Täter in Uniform zu identifizieren. Wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht bzw. fehlenden Namenschildern und den einheitlichen Uniformen waren die für die Verletzungen der 1860 München Fans verantwortlichen Polizisten nicht zu identifizieren. Dennoch wurden nicht alle eingesetzten Beamten der entsprechenden Einsatzgruppen zu den Vorfällen befragt. Zudem wurde Videomaterial der Geschehnisse von der Polizei zusammengeschnitten, weshalb entscheidende Szenen fehlten, die nie wieder auftauchten.
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Die TSV 1860-Fans beim Münchner Amateurderby im Dezember 2007.
Bild: Marcus Hapke
Nach dem Amateurderby in München zwischen den zweiten Mannschaften von 1860 und dem FC Bayern kam es am 09. Dezember 2007 zu einer Blocksperre am Grünwalder Stadion. Als diese aufgehoben wurde bekam einer der beiden Fans, die bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen, einen Schlagstock gegen den Kopf, was zu einer blutenden Schnittwunde hinter dem Ohr mit einer Größe von drei Zentimetern führte. Der andere Löwen-Fan wurde, bevor er das Stadion verließ, an der Schulter gepackt. Nachdem er sich umgedreht hatte, wurde ihm aus nächster Nähe mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er legte sich auf den Boden und wurde anschließend mit einem Schlagstock auf seinen linken Oberarm geschlagen. Er erlitt eine Schwellung und Rötung seines Gesichts und Schmerzen im Arm. Beide TSV 1860-Fans identifizierten Polizeibeamte als Verursacher, konnten diese wegen der einheitlichen Uniformen und der Fehlenden Kennzeichnung jedoch nicht voneinander unterscheiden.
Schon im September 2008 stellte die zuständige Staatsanwaltschaft nach Anzeigen der Löwen-Fans die Untersuchungen in dem Fall ein. Es folgten Beschwerden, Berufungen und Wiederaufnahmen der Ermittlungen. Nachdem die Löwen-Fans später vor dem Oberlandesgericht München scheiterten, legten sich Verfassungsbeschwerde ein. Auf das Bundesverfassungsgericht folgte der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser entschied heute, dass die Untersuchung nicht ergeben habe, dass sich die Fans im Dezember 2007 irgendwie aggressiv verhalten oder die Gewaltanwendung in irgendeiner Weise provoziert hätten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte der Polizeieinsatz beim Münchner Amateurderby im Dezember 2007.
Symbolbild: Faszination Fankurve



