Die Fanhilfe Hannover hat zu dem Vereinsausschluss von 36 Mitgliedern durch den Vorstand von Hannover 96 Stellung genommen und kündigt rechtliche Schritte gegen die Ausschlüsse an. In den Augen der Fanhilfe liegt durch die 36 Betroffenen kein vereinsschädigendes Verhalten vor. (Faszination Fankurve, 11.12.2017)
Bildergalerie zu diesem Beitrag
Der Streit zwischen in Hannover geht in die nächste Runde.
Bild: privat
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Hannover:
Am 11.12.2017 teilte Hannover 96 mit, dass 36 Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Betroffenen sollen Teil einer Gruppe gewesen sein, die Mitte letzten Jahres von der Polizei in Hildesheim in Gewahrsam genommen worden war. Begründet wird der Vereinsausschluss mit einem vermeintlichen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vereinsschädigendem Verhalten. Die Fanhilfe Hannover stellt fest, dass beide Begründungen nicht zutreffen.
Vereinsschädigendes Verhalten liegt nicht vor, da ein strafrechtlich irrelevanter Vorfall, der sich abseits einer Veranstaltung des Vereins und ohne Bezug zu diesem ereignet, den Verein nicht schädigen, insbesondere nicht seine gemeinnützigen Zwecke gefährden kann. Die Verdachtsmomente stützen sich auf einen Vorfall, bei dem es bis heute keine Beweise für eine angestrebte Auseinandersetzung gibt, da sich erwiesenermaßen keine gegnerischen Fans in der Nähe aufhielten oder in Anreise befanden. Aus diesem Grund wurden von der zuständigen Polizeibehörde auch keinerlei Ermittlungsverfahren, zum Beispiel wegen Landfriedensbruchs oder versuchter Körperverletzung, eingeleitet. „Mittelbar wirkt die Unschuldsvermutung als Ausfluss des verfassungsrechtlich normierten Rechtsstaatsprinzips auch in privatrechtlichen Beziehungen, wie dem Vereinsrecht, fort. Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen sowie, im Übrigen zweifelhafte, privatrechtliche Strafmaßnahmen wie ein Stadionverbot des DFB können diese Vermutung nicht außer Kraft setzen,“ so eine Juristin der Fanhilfe. Der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins nimmt mit seiner Entscheidung Abstand von der Unschuldsvermutung. Erst kürzlich hatte die Fanhilfe bezugnehmend auf die Unschuldsvermutung gefordert, von einem Vereinsausschlussverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden Martin Kind abzusehen.



