Weil Babelsberg 03 für die Vorfälle beim Spiel gegen Energie Cottbus mit einer höheren Strafe belegt wurde, als die Gäste und rassistische Vorfälle der Gästefans bis heute nicht geahndet wurden, will Babelsberg 03 die Geldstrafe des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) nicht zahlen.
Gestern verfassten der Fanrat von Babelsberg 03 und der Vorstand des Vereins offene Briefe an den NOFV. Während der Fanrat personelle Änderungen beim Verband fordert, erklärt der Vereinsvorstand nochmal, dass man bereit sei, eine Geldstrafe für die Pyroaktion gegen Cottbus zu bezahlen, nicht jedoch für „Nazischweine raus“-Rufe und man es zudem nicht einsehe, dass man persönlich bisher nicht vom Verband gehört wurde und Energie Cottbus weniger Strafe zahlen muss.
Der NOFV hat hingegen heute eine neue Strafe gegen den SV Babelsberg 03 ausgesprochen und damit u.a. eine Pyroaktion geahndet, mit dem die Babelsberg-Fans gegen das vorherige Urteil protestierten. Babelsberg 03 soll erneut 4.500 Euro Strafe zahlen und wurde zudem mit einem Geisterspiel auf Bewährung bestraft. Eine solche Kollektivstrafen wird vom DFB schon seit Monaten bewußt verzichtet. Beim NOFV scheint man davon weniger überzeugt zu sein und spricht weiter Kollektivstrafen aus. Die Strafe in Höhe von 7.000 Euro, die Babelsberg 03 aktuell zumindest nicht in voller Höhe zahlen will, ist bis heute fällig.
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Babelsberg 03 wurde mit einem Geisterspiel auf Bewährung bestraft.
Bild: 03fotos.de
Mit der neuen Strafe stehen vor dem heutigen Spiel zwischen Babelsberg 03 und Chemie Leipzig beide Fanlager unter Bewährung und es drohen Geisterspiele. Gleichzeitig sind beide mächtig Fanlager sauer auf die Sportgerichtsbarkeit des NOFV, die zuletzt sogar vom DFB kritisiert wurde. Die Vereine riefen ihre Fans dazu auf, beim Protest gegen den NOFV friedlich zu bleiben (Faszination Fankurve berichtete).
Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender bei Babelsberg 03 erklärte zu der neuesten Verurteilung: „Ein Geisterspiel ist bereits die wirtschaftliche Höchststrafe und als Kollektivstrafe per se ungerecht und daher auch vom DFB nicht mehr gewollt. Ein bisher nie angewendeter Ausschluss vom Spielbetrieb aber ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht. Hier scheint der NOFV jegliches Augenmaß verloren zu haben.” (Faszination Fankurve, 02.02.2018)
Faszination Fankurve dokumentiert den offenen Brief des Fanrats Babelsberg an den NOFV:
offenen Brief des Vorstandes von Babelsberg 03:Sehr geehrter Herr Fuchs,
Bezug nehmend auf Ihre zweite Mahnung vom 24. Januar dieses Jahres und der uns gesetzten Zahlungsfrist bis 02.02.2018 erklären wir wie folgt:
Wir können das gegen uns ergangene Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Auch nicht implizit durch Zahlung der Strafe.
Die Gründe sind hinreichend im bisherigen Schriftverkehr benannt worden. Der Hauptgrund ist in der Urteilsbegründung enthalten und zwar hier: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus“. Dass dies im Kontext der rassistischen und antisemitischen Vorgänge, die diesem Ruf vorausgingen, passierte, wurde vollständig ignoriert. Dass nachfolgend diese Begründung mal als nicht relevant, mal als Fehler, mal als Versehen oder als Erläuterung vom NOFV bzw. Herrn Oberholz bezeichnet wurde, macht diesen Fakt nicht ungeschehen. Ein Urteil, dass vom eigenen Richter im Nachgang in Teilen als fehlerhaft bezeichnet wird, spricht schon für sich. Hier würde man erwarten, dass ein solcher Fehler umgehend korrigiert wird, statt dies als fehlerhaft bezeichnete Urteil weiterhin durchsetzen zu wollen.
Der DFB hat sich in einer, in dieser Form einzigartig klaren Art und Weise, in die Vorgänge und daraus resultierenden Handlungen des NOFV eingeschaltet. Zunächst auf Basis unseres offenen Briefes an Herrn Grindel und jüngst nach der irritierenden Rücknahme des zweiten Urteils gegen unseren Spielgegner Cottbus. Auch hier ist in jeder Beziehung Herr Oberholz involviert. Das Ergebnis dieser Einschaltung wollen wir gern abwarten, um zu sehen, inwieweit dies auch unser Urteil berührt.
Schon die erneuten Ermittlungen von Herrn Oberholz haben dazu geführt, dass die rassistischen und antisemitischen Vorgänge beim Spiel Babelsberg gegen Energie Cottbus klar festgestellt wurden und dementsprechend zunächst zu einer Strafe führten. Warum diese nun vorhandene Kenntnis zwar zu einer weiteren Strafe gegen Cottbus, aber nicht zu einer Neubewertung unseres Urteil führten, ist bis heute weder begründet, noch sonst wie nachvollziehbar.
Ungeachtet dessen erklären wir nochmals, dass wir denjenigen Teil des Urteils und eine daraus resultierende Strafe akzeptieren, der sich auf die Verwendung von Pyro bezieht. Aber eben nur und ausdrücklich diesen Teil. Ebenfalls erwarten wir, dass die finanziellen Relationen stimmig sind. Cottbus wurde zunächst zu einer Strafe von einem Geisterspiel, nach eigener Bewertung durch Energie Cottbus selbst mit einem finanziellen Schaden von 100.000 Euro beziffert, sowie zu 16.000 Euro für Vorgänge aus insgesamt drei Spielen bestraft, also gesamt 116.000 Euro. Diese Strafe wurde in einem Revisionsverfahren, das uns ja bekannter Weise verwehrt wurde, auf einen zu zahlenden Betrag von 6.000 Euro (für Vorgänge aus DREI Spielen) reduziert, mithin um mehr als 90%. Cottbus zahlt also 6.000 Euro für Vorgänge aus drei Spielen und wir sollen 7.000 Euro zahlen und dazu soll noch ein Geisterspiel auf Bewährung Bestand haben. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.
Um Ihnen hier entgegen zu kommen, sind wir gern bereit, mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch zu diskutieren, wie diese verfahrene Situation bereinigt werden kann. Wir dürfen in diesem Zusammenhang festhalten, dass es bis heute KEINE einzige Gelegenheit gab, dass wir hier persönlich vortragen konnten. Das Urteil selbst wurde ohne Anhörung und Anwesenheit von uns gefällt, auch bei den Beratungen zu einer Revisionszulassung wurde uns keine persönliche Anhörung ermöglicht. Auch dies spricht leider für sich.
gez. Vorstand
SV Babelsberg 03
| Datum | Verein/Land | Strafe | Grund |
| 02.02.2018 | SV Babelsberg 03 | 4.500 Euro | Vorfälle gegen Union Fürstenwalde und gegen Altglienicke. |
| 30.01.2018 | 1. FC Nürnberg | 5.000 Euro | Pyro in Fürth, fliegende Feuerzeuge in Braunschweig und gegen Wolfsburg. |
| 30.01.2018 | 1. FC Heidenheim | 8.000 Euro | Pyro in Fürth und gegen Dresden sowie fliegende Papierkugeln in Ingolstadt. |
| 29.01.2018 | FC Augsburg | 20.000 Euro | Pyro in Stuttgart und Mainz. |
| 25.01.2018 | Fortuna Düsseldorf | 27.500 Euro | Pyro in Kiel und Bochum sowie fliegende Flasche gegen Mönchengladbach. |
| 25.01.2018 | Union Berlin | 8.500 Euro | Pyro gegen Braunschweig und in Leverkusen. |
| 25.01.2018 | VfL Osnabrück | 28.000 Euro | Pyro in Meppen und Münster. |
| 24.01.2018 | VfL Wolfsburg | 6.000 Euro | Fliegende Feuerzeuge in Regensburg. |
| 24.01.2018 | Arminia Bielefeld | 15.000 Euro | Pyroaktionen beim Spiel in Kiel. |
| 24.01.2018 | Holstein Kiel | 34.000 Euro | Platzsturm, geworfene und gezündete Pyrotechnik sowie geklaute Fahnen beim Spiel gegen den FC St. Pauli sowie fliegende Becher gegen Braunschweig. |
| 24.01.2018 | VfL Wolfsburg | 5.000 Euro | Pyro bei Spiel in Leverkusen. |
| 23.01.2018 | FC Bayern München | 52.000 Euro | Pyro bei Hertha BSC, in Mönchengladbach, Dortmund und Stuttgart |
| 22.01.2018 | Dynamo Dresden | 20.000 Euro | Pyro in Darmstadt und Heidenheim sowie gegen Kaiserslautern und Aue. |
| 22.01.2018 | MSV Duisburg | 25.000 Euro | Pyro und fliegender Böller in Düsseldorf, der Ordner verletzte. |
| 22.01.2018 | Eintracht Frankfurt | 75.000 Euro | Pyro gegen Hannover 96, in Dortmund, in Hamburg, in Schweinfurt, in Heidenheim sowie fliegende Papierrollen beim Spielen in Schweinfurt und Köln. |
| 19.01.2018 | Bayer Leverkusen | 25.000 Euro | Fliegende Gegenstände gegen RB Leipzig, Pyro in Hannover und Mönchengladbach. |
| 19.01.2018 | Werder Bremen | 24.000 Euro | Pyro gegen Hannover und in Dortmund. |
| 19.01.2018 | SC Freiburg | 8.000 Euro | Pyro in Stuttgart. |
| 19.01.2018 | 1. FC Kaiserslautern | 28.000 Euro | Pfiff aus Fanblock, fliegende Gegenstände und Flitzer in Sandhausen, fliegende Gegenstände in Heidenheim, Pyro bei Spielen gegen Aue und im Pokal gegen Stuttgart sowie Blocksturm beim Spiel gegen Nürnberg. |
| 17.01.2018 | VfB Stuttgart | 33.000 Euro | Pyro in Mönchengladbach sowie Pyro und fliegende Gegenstände in Mainz im Pokal. |
| 15.01.2018 | Hamburger SV | 30.000 Euro | Pyro beim Spiel in Hannover, auf Schalke und beim Spiel gegen Frankfurt. Kurzzeitige Unterbrechungen gegen Hannover und Frankfurt. |
| 15.01.2018 | 1. FSV Mainz 05 | 25.000 Euro | Pyro beim Spiel in Mönchengladbach und gegen Stuttgart sowie beim gleichen Spiel mit Flüssigkeit beschüttet Spieler. |
| 09.01.2018 | Preußen Münster | 2.000 Euro | Pyro beim Spiel gegen Chemnitz. |
| 08.01.2018 | Rot-Weiss Essen | 3.000 Euro | Pyro beim Auswärtsspiel in Aachen. |
Hier geht es zum Strafenkatalog der Hinrunde 2017/2018.



