Die Rot-Schwarze Hilfe machte gestern einen Vorfall öffentlich, bei dem ein 1. FC Nürnberg-Fan wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung am 13. April 2013 beim Auswärtsspiel in München vom FC Bayern mit einem Stadionverbot belegt wurde.
Doch der Club-Fan soll am Spieltag gar nicht in der Nähe des Tatorts, an dem die Körperverletzung begangen worden sein soll, gewesen sein. Nach Beschwerde wurde das Stadionverbot vom FC Bayern wieder ausgesetzt. Laut der Nürnberger Fanhilfe kam durch die beantragte Akteneinsicht heraus, dass die Aussprache des Stadionverbots letztlich auf einer „vagen Mitteilung“ eines Polizisten einer oberfränkischen Polizeiinspektion basierte, die an die Polizei in München übermittelt wurde. Das Verfahren gegen den FCN-Fan wurde eingestellt, als ein Nürnberger Szenekundiger Beamte um Rat gefragt wurde und dieser ausschloss, dass es sich bei dem gesuchten Fan um den Club-Fan handelte, der mit einem Stadionverbot belegt wurde. Wäre der Nürnberger Szenekundigen Beamte früher gefragt worden, hätte der FC Bayern wohl gar kein Stadionverbot ausgesprochen. (Faszination Fankurve, 21.06.2018)
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Die FCN-Fans beim besagten Auswärtsspiel in München.
Bild: Faszination-Nordkurve.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:
Belastungseifer bei der bayerischen Polizei – Derby-Mottofahrt, Bericht 2
Gegen ein Mitglied wurde anlässlich der Vorfälle vom 13.04.2013 in München im Zusammenhang mit dem Fußballspiel zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet, ein bundesweites Stadionverbot verhängt sowie ein Hausverbot für die Allianz-Arena in München erteilt. Tatsächlich war der Mandant jedoch zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht in der Nähe des Tatorts.



