Die Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte fordert die Abschaffung der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“, da etwa der Hälfte der Personen, die in die Datei eingetragen sind, die Ausübung von Gewalt gegen Personen noch nicht einmal vorgeworfen wurde.
Die Bundesregierung erklärte zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von FDP-Politikern, dass in der bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ insgesamt 10.353 Personen eingetragen sind. Daten von 37 dieser Personen wurden im Zuge der Weltmeisterschaft in Russland an russische Behörden geschickt (Faszination Fankurve berichtete).
Die Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte kritisiert, dass in der deutschen Datei gespeicherte Fans in Russland trotz gültiger Eintrittskarten nicht ins Stadion gelassen wurden. Die Fananwälte fordern, dass Fans, die in der Datei gespeichert sind, darüber informiert werden. Bisher werden betroffene Fans, deren Personalien im Rahmen einen Fußballspiels aufgenommen wurde, nicht darüber informiert, falls sie in der von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze geführten Datei gespeichert werden. (Faszination Fankurve, 17.07.2018)
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Nachdem Deutschland Daten über Fans an russische Behörden geschickt hatte, kamen deutsche Fans trotz gültiger Tickets teilweise nicht ins WM-Stadion.
Bild: Austria80.at
Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte zum Thema:
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte sieht sich aufgrund der Antworten in ihrer schon seit Jahren geäußerten Kritik an dieser polizeilichen Datenbank bestätigt.
Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, erklärt zu der Veröffentlichung: „Entgegen aller Verlautbarungen ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung, dass in einer hohen Anzahl Vorkommnisse eingetragen sind, die nicht im Entferntesten mit der Ausübung von Gewalt zu tun haben. Laut Antwort der Bundesregierung entfallen allein 2.898 Eintragungen in der Datei Gewalttäter Sport – das sind etwa 28 % – auf Personen, die lediglich von präventivpolizeilichen Maßnahmen (Personalienfeststellung, Platzverweis und Ingewahrsamnahme) betroffen waren, gegen die also noch nicht einmal ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, geschweige denn jemals eine Verurteilung erfolgte. Hinzu kommen weitere 2.168 Personen, gegen die lediglich wegen Beleidigung, Pyrotechnik oder Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (in der Regel Vermummungsverbot) ermittelt wurde. Rund die Hälfte der Eintragungen in der sog. „Datei Gewalttäter Sport“ betrifft mithin Personen, denen die Ausübung von Gewalt gegen Personen noch nicht einmal vorgeworfen wurde.“.


