Vor dem Amtsgericht Hannover hat der Vorstand von Hannover 96 am gestrigen Tag eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Laut Entscheidung des Gerichts war der Vereinsausschluss vom 04. Dezember 2017 unwirksam. Das betroffene Mitglied ist auf der kommenden Mitgliederversammlung somit stimmberechtigt. (Faszination Fankurve, 15.02.2019)
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Vorm Amtsgericht Hannover musste der Vorstand von Hannover 96 gestern eine weitere Niederlage einstecken: Vereinsausschluss war rechtswidrig.
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Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Hannover:
Vereinsausschluss rechtswidrig – erneute Niederlage für den Vorstand von Hannover 96
In einem weiteren Verfahren aufgrund eines rechtswidrigen Vereinsausschlusses eines Mitgliedes hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am heutigen Tage eine erneute und erwartbare Niederlage erfahren. Das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass die Mitgliedschaft des durch RA Dr. Hüttl vertretenen Klägers fortbesteht und der Beschluss des Vorstandes vom 04.12.2017 unwirksam ist. Somit sind alle Verfahren aufgrund von Vereinsausschlüssen zugunsten der Kläger ausgegangen. Wir möchten hier auf unsere Pressemitteilungen zu den Eil- bzw. Parallelverfahren vom 17.04.2018, 20.09.2018 und 28.01.2019 hinweisen.


