Fan wegen Messerwurf aus Westkurve zu Haftstrafe verurteilt

Faszination Fankurve 07.03.2019 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Beim Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den SV Darmstadt 98 warf ein FCK-Fan am 04. August 2017 ein geöffnetes Klappmesser mit einer sieben Zentimeter langen Klinge aus der Westkurve in Richtung Spielfeld. Das Messer flog nur knapp am Kopf einer zwischen Fans und Spielfeld positionierten Ordnerin vorbei.

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Die Westkurve beim besagten Heimspiel gegen Darmstadt 98.
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Die Berufungskammer des Landgerichts Kaiserslautern befasste sich in der vergangenen Woche mit dem Vorfall und bestätigte das erstinstanzliche Urteil weitestgehend. Der 23 Jahre alte FCK-Fan aus Mutterstadt wurde laut Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von 15 Monaten verurteilt.

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Bereits in erster Instanz hatte der FCK-Fan die Tat gestanden, wegen der er vor einer Woche wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. „Der 23-Jährige hatte schon in der ersten Instanz den Sachverhalt eingeräumt und sich bei der Ordnerin entschuldigt. Als Motiv für den Messerwurf gab er Ärger über den Spielverlauf und über das Verhalten des Schiedsrichters an. Die ca. 2 Stunden nach der Tat entnommene Blutprobe hatte einen Blutalkoholgehalt von 0,88 Promille“, erklärte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dazu. Der FCK-Fan wurde zuvor schonmal wegen eines Körperverletzungsdelikts verurteilt. (Faszination Fankurve, 07.03.2019)

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Die Westkurve beim besagten Heimspiel gegen Darmstadt 98.<br />
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