Am Donnerstag muss sich die Polizei Duisburg vorm Verwaltungsgericht Düsseldorf verantworten, weil man am 24. Februar 2017 beim Kurznachrichtendienst Twitter den Fans vom 1. FC Magdeburg unterstellte, Ponchos angezogen zu haben, um eine Durchsuchung zu verhindern.
Ein betroffener FCM-Fan fühlte sich durch den Tweet der Polizei bloßgestellt und diffamiert, weshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und Schmerzensgeld gefordert wurde. Am Donnerstag kommt es in diesem Fall nun zur mündlichen Verhandlung in Düsseldorf. (Faszination Fankurve, 04.06.2019)
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FCM-Fans am 24. Februar 2017 in Duisburg.
Bild: PGDU.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Magdeburg zum Thema:
Gerichtsverhandlung wegen eines Tweets der Polizei Duisburg*
Am 6. Juni kommt es am Verwaltungsgericht Düsseldorf zu einer Gerichtsverhandlung gegen die Polizei Duisburg. Der Rechtsanwalt der Fanhilfe Magdeburg, Dr. Andreas Hüttl, stuft einen Tweet der Polizei aus dem Jahr 2017, auf dem ein Fan des 1. FC Magdeburg zu sehen ist, als rechtswidrig ein.


