In der Vergangenheit wurden Rapid Wien-Fans, die Fahnen mit „ACAB“-Botschaften im Weststadion benutzten, von der Landespolizeidirektion Wien mit Verwaltungsstrafen wegen Verletzung des öffentlichen Anstands belegt. Deshalb legte ein Rapid-Ultrà Beschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Der Ultrà, der wegen des Schwenkens einer „ACAB“-Fahne am 15. April 2017 zunächst mit einer Strafe in Höhe von 350 Euro belegt wurde, die später auf 150 Euro reduziert wurde, erhielt Unterstützung von der Rechtshilfe Rapid und einem Rechtsanwalt (Faszination Fankurve berichtete). Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass die verhängte Verwaltungsstrafe nicht rechtens war. Vielmehr sei das Zeigen von „ACAB“-Botschaften von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Zudem erklärte der VfGH, dass das Land Wien dem Fan 2.856 Euro an Prozesskosten erstatten müsse.
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Hier ist zu sehen, wie der Rapid Wien-Fan die ACAB-Fahne am 15. April 2017 im Block West schwenkte.
Bild: TornadosRapid.at
„Der Beschwerdeführer äußert durch das Schwenken einer Fahne, genauer eines mehrere Quadratmeter großen Transparentes, mit der Aufschrift ACAB während eines Fußballspieles in einem Stadion seine kritische Haltung gegenüber der Polizei und gibt in dieser Weise sein Bedürfnis nach Abgrenzung von der staatlichen Ordnungsmacht kund. Dass die Buchstabenfolge ACAB für den englischen Ausspruch "All Cops are Bastards" steht und ihre Verwendung in einem bestimmten Milieu eine die Polizei ablehnende Haltung zum Ausdruck bringen und die Distanz zur Polizei aufzeigen soll, war auch der Polizei und (zumindest der Mehrheit) der im Stadion anwesenden Öffentlichkeit bekannt, wovon auch das Verwaltungsgericht Wien ausgegangen ist. Die Bestrafung des Beschwerdeführers greift somit zweifellos in das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung ein“, heißt es in der Begründung des österreichischen Verfassungsgerichtshof.
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied bereits 2016, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht (Faszination Fankurve berichtete). Nun können auch österreichische Fußballfans „ACAB“-Botschaften straffrei in Stadien zum Ausdruck bringen. (Faszination Fankurve, 04.07.2019)
Bild: TornadosRapid.at
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