Die aktuellen Gebührenbescheide der Hansestadt Bremen für die Polizeikosten bei Heimspielen des SV Werder Bremen gehen komplett zu Lasten des Clubs. Das haben die Mitglieder der DFL mehrheitlich entschieden.
32 der 34 anwesenden Vereinsvertreter bei der Mitgliederversammlung des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. unterstützten in einer geheimen Abstimmung einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des DFL-Präsidiums – bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme. Künftig fällig werdende Gebührenbescheide werden in gleicher Weise behandelt. Die aktuelle Gebührenbescheide belaufen sich auf rund 1,17 Mio. Euro.
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Werder Bremen muss die Polizeikosten bei Risikospielen selbst bezahlen.
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Nachdem die DFL bereits Anfang September angekündigt hatte, zunächst die Hälfte der Gesamtsumme der Gebührenbescheide für Risikospiele dem SV Werder Bremen in Rechnung zu stellen, wurde sich nun mit der Belastung der zweiten 50 Prozent befasst. Die bislang vier zur Zahlung fälligen Gebührenbescheide wurden durch die DFL fristgerecht beglichen, mit der Zahlung war und ist jedoch keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide und der Verfassungsmäßigkeit ihrer Rechtsgrundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz seitens der DFL verbunden. Vielmehr ist das gerichtliche Verfahren nach der Zurückweisung an das Oberverwaltungsgericht Bremen noch nicht abgeschlossen. Diesbezüglich hat das DFL-Präsidium beschlossen, den Rechtsstreit nach Erschöpfung des Rechtsweges zur abschließenden Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Auch aus diesem Grund hat die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des DFL-Präsidiums zusätzlich dafür votiert, die zweiten 50 Prozent der Gebühren im Innenverhältnis gegenüber dem SV Werder Bremen nicht fällig zu stellen und den endgültigen Abschluss des Rechtsstreits mit der Freien Hansestadt Bremen abzuwarten. Das Präsidium hält eine solche Lösung als Zeichen der inneren Solidarität mit dem Club und zur Begrenzung der Liquiditätsbelastung des Clubs für richtig und angemessen.
Mit der Veranstalterverantwortung des Heimclubs korrespondiert die finanzielle Seite: Der Heimclub erhält jeweils die Einnahmen aus seinen Heimspielen und hat die für die Ausrichtung des Spiels anfallenden Kosten zu tragen (§ 6 Abs. 2 RL SpOL). Die DFL ist also nicht an den dem Heimclub zustehenden Ticketing- und sonstigen Stadion- und Spieltagerlösen beteiligt.
Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 03.12.2019)


