Die Bundespolizei fahndete im März 2017 auf Anordnung des Amtsgerichtes Dortmund mit unverpixelten Bildern nach neun Borussia Mönchengladbach-Fans. Faszination Fankurve veröffentlicht Bilder von Öffentlichkeitsfahndungen grundsätzlich nicht. Dieser Fall zeigt erneut, warum auch andere Medien darauf verzichten sollten.
Die Auswirkungen auf das Leben eines jungen Menschen, dessen Bild zu Unrecht veröffentlicht wurde, kann man wohl nur erahnen. Probleme beim Arbeitgeber oder im privaten Umfeld können folgen, Vorverurteilungen sind die Regel, schließlich genießt die Polizei in großen Teilen der Bevölkerung in Deutschland Vertrauen. Die neun Borussia Mönchengladbach-Fans wurden damals im März 2017 verdächtigt, ein Jahr zuvor auf der Rückfahrt mit Regionalzügen aus Wolfsburg an Übergriffen auf Borussia Dortmund-Fans beteiligt gewesen zu sein (Faszination Fankurve berichtete).
Bildergalerie zu diesem Beitrag
Die Bundespolizei fahndete im März 2017 mit unverpixelten Fotos nach neun Borussia Mönchengladbach-Fans.
Symbolbild: Faszination Fankurve
Die Fanhilfe Mönchengladbach kritisierte die Öffentlichkeitsfahndungen bereits im März 2017, weil unter den Fans, nach denen öffentlich gefahndet wurde, auch Personen gewesen sein sollen, die nachweislich nicht in dem fraglichen Zug gefahren seinen.
„Die Auswirkungen einer Öffentlichkeitsfahndung sind unschwer auszumalen. Der Rechtfertigungsdruck vor Familien und Freunden ist enorm, am Arbeitsplatz können unangenehme Fragen bis hin zu handfesten Konsequenzen entstehen. Auch im vorliegenden Fall haben sich Szenen abgespielt, die für die Betroffenen unangenehmer nicht sein könnten. Ex-Freundinnen riefen bei der Polizei an und erzählten Geschichten, Chefs drohten mit der Kündigung, Familien gerieten in Streit ob der angeblichen Aktivitäten ihrer Söhne. Ein Borusse, der zu der Zeit sein Freiwilliges Soziales Jahr verrichtete, hatte aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung massive Auflagen in seinen Tätigkeiten hinzunehmen, da man ihn nicht mehr unbeaufsichtigt lassen wollte – er stelle ja eine Gefahr dar“, erklärte die Fanhilfe Mönchengladbach heute nochmal, welche Auswirkungen die Bilder der Öffentlichkeitsfahndung, die von der Rheinischen Post, der Bild-Zeitung, dem Express und weiteren Medien verbreitet wurden, auf das Privatleben der Betroffenen hatte.
Die ersten Verfahren gegen betroffene Fans wurden bereits im Januar 2018 eingestellt. Gestern kam es zum Prozess gegen die restlichen sieben Gladbach-Fans, die letztlich alle freigesprochen wurden. „Im Laufe der Verhandlung ergaben sich durch Befragungen der ermittelnden Polizisten gleich mehrere kapitale Fehler. Den Zeugen, die die Borussen beschuldigten, waren nicht die kompletten Videos, sondern nur verkürzte Ausschnitte gezeigt worden, die gar nicht geeignet waren. Die Polizei präsentierte den Zeugen während der Ermittlungen außerdem vorgefertigte Lichtbildmappen. Auf den Fotos, die die Zeugen zur Identifikation vorgelegt bekommen sollten, waren die nachher Beschuldigten teilweise schon mit dem Zusatz 'Tatverdächtiger' gekennzeichnet. Man übertreibt nicht, wenn man sagt, dass die Polizei den Zeugen quasi in den Mund gelegt hat, wen sie da beschuldigen sollten. Der Vorsitzende des Gerichts sowie die Vertreterin der Staatsanwalt zeigten sich fassungslos. Der Richter sprach wörtlich von 'hanebüchener Polizeiarbeit'. Die logische Konsequenz waren Freisprüche für alle Beschuldigten“, blickt die Fanhilfe Mönchengladbach auf die gestrigen Prozesse zurück. Damit wurde keiner der Gladbach-Fans, die ein Foto von sich vor knapp zwei Jahren in den Zeitungen sehen konnten, letztlich verurteilt.
Kritik der Fanhilfe Mönchengladbach. (Faszination Fankurve, 07.02.2020)


