Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs gesprochen. Die endgültige Entscheidung fällt aber erst nächste Woche.
Mit Blick auf den Spielbetrieb sind die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga vorbereitet, die aktuelle Saison im Mai ohne Stadion-Zuschauer fortzusetzen. Bislang hatte die Mitgliederversammlung die Spielzeit bis zum 30. April ausgesetzt. Die Entscheidung über den Wiederbeginn liegt selbstverständlich bei den zuständigen Verantwortungsträgern in der Politik.
Um bestmögliche medizinische Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wurde in der Mitgliederversammlung zudem ein verbindliches Konzept vorgelegt. Die von der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer erarbeiteten verbindlichen Vorgaben sehen unter anderem strenge Hygiene-Vorgaben, engmaschige Testungen sowie permanentes Monitoring vor.
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Die Bundesliga will den Spielbetrieb mit Geisterspielen fortsetzen.
Bild: Dirk Päffgen
In diesem Zusammenhang wurde mit fünf Labor-Verbünden eine Kooperationsvereinbarung zur fachärztlichen Unterstützung abgeschlossen. Diese werden durch eine bundesweite Abdeckung fachärztlicher Labore eine Umsetzung des Konzeptes unterstützen.
Alle Labore hätten schriftlich versichert, dass die derzeitigen Kapazitäten ausreichend seien und dass durch Covid-19-Tests von Spielern der Bundesliga und 2. Bundesliga keine Einschränkungen oder Limitierungen der Testkapazitäten auftreten würden. Laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts vom 22. April liegt das Volumen der Testkapazitäten aktuell bei 818.000 pro Woche, auf Basis von Wochenarbeitstagen. Der Profi-Fußball würde davon nicht einmal 0,4 Prozent belegen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die in Deutschland verfügbaren Laborkapazitäten sogar noch weiter zunehmen werden.
Die DFL wird über das derzeit geplante Testvolumen hinaus für 500.000 Euro weitere Testkapazitäten zur Verfügung stellen. Diese sollen in Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium im Öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt werden – zum Beispiel in Pflegeheimen. Sollte aus gleich welchen Gründen der Testbedarf der Clubs geringer ausfallen, werden die frei werdenden Kapazitäten ebenfalls dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt.


