Causa Hopp: BVB-Ultra will bis vor Verfassungsgericht ziehen

Faszination Fankurve 13.04.2021 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Unter dem Titel „Meinungsfreiheit im Fußball-Stadion“ hat die Sportschau einen Beitrag veröffentlicht, in dem der Frage nachgegangen wurde, wie weit persönliche Beleidigungen auf den Stadionrängen gehen dürfen. Die Gesänge gegen TSG Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp werden ebenso thematisiert, wie Plakate gegen einen AfD-Politiker.

Nachdem am 17. August 2019 auf der Nordtribüne Freiburg ein „Mandic du Nazi verpiss dich“-Spruchband zu sehen war, wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte diese Ermittlungen ein (Faszination Fankurve berichtete).

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Am 17. August 2019 wurde dieses Spruchband auf der Nordtribüne Freiburg gezeigt.
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Anders entschieden Gerichte bisher bei Gesängen, mit denen Dietmar Hopp beleidigt wurde. Rechtsanwalt Stefan Witte fordert nun, dass die Abwägung, die im Mandic-Fall von der Staatsanwaltschaft gemacht wurde, auch in den Fällen, die Dietmar Hopp betreffen, angestellt werden sollten. Ein Ultra von Borussia Dortmund, der wegen der Beleidigung von Dietmar Hopp eine Strafe zahlen musste, kündigt in dem Film an, seinen Fall notfalls bis vor den Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen, damit endgültig geklärt sei, ob Schmähgesänge gegen den TSG-Mäzen eine Beleidigung seien oder nicht.

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Der komplette Sportschau-Beitrag bei Youtube:


(Faszination Fankurve, 13.04.2021)

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Am 17. August 2019 wurde dieses Spruchband auf der Nordtribüne Freiburg gezeigt.
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