Aus einer Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva von Angern (DIE LINKE) geht hervor, dass bei den Heimspielen des 1. FC Magdeburg gegen Hansa Rostock und den Hamburger SV Drohnen zur Überwachung von Fans eingesetzt wurden.
Die Fanhilfe Magdeburg kritisiert diese Drohnen-Einsätze. Beschaffung und Wartung der „unbemannten Luftfahrtsysteme“ kosteten das Land Sachsen-Anhalt bisher 556.926,52 Euro. (Faszination Fankurve, 21.06.2023)
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Magdeburg:
Drohnen-Einsätze der Polizei bei Spielen des 1. FC Magdeburg – Persönlichkeitsrechte von Fußballfans stärker schützen
Die Fanhilfe Magdeburg hat über die Linksfraktion im Landtag eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt gestellt, um den Einsatz von Drohnen durch die Polizei Sachsen-Anhalt bei Fußballspielen zu untersuchen. Sowohl bei Heim- als auch Auswärtsspielen klagen zahlreiche Fans des 1. FC Magdeburg über zunehmende Überwachungsmaßnahmen.
Die Anfrage belegt, dass die Polizei Drohnen bei Spielen des 1. FC Magdeburg einsetzt. Die Fanhilfe kritisiert diese Drohnen-Einsätze, da diese bereits mehrfach als rechtswidrig erklärt wurden – zuletzt sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Mit dem Einsatz von Drohnen werden Fußballfans unter ständiger Beobachtung und Generalverdacht gesetzt. Dadurch werden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Fans unterlaufen, ohne dass sie die Möglichkeit haben, dies zu verhindern. Es gibt für die Fans im Stadion keinerlei Möglichkeiten zu erkennen, ob, wann, was oder wer genau von den Drohnen gefilmt wird. Der Datenschutz muss auch bei Fußballfans gewahrt werden.
Fußballfans sind keine Menschen, die auf Schritt und Tritt überwacht werden müssen. Die Fanhilfe fordert daher, willkürliche Einsätze von Drohnen zu beenden sowie angemessene Kontrollmechanismen und Richtlinien für den Einsatz von Drohnen festzulegen. Hier muss das Innenministerium dringend nachsteuern.
Die Drohnen der Polizei Sachsen-Anhalt wurden ursprünglich zur Verkehrsüberwachung und Erfassung von Tatorten schwerer Kriminalität angeschafft. Einsätze im Stadion gehören explizit nicht dazu.
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