Einstellung nach Pyro-Anklage – Erfolg für BVB-Fan vor Bochumer Schöffengericht

Faszination Fankurve 24.05.2025 0 Kommentare

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Ein Verfahren rund um den Einsatz von Pyrotechnik beim Derby zwischen dem VfL Bochum und Borussia Dortmund im Jahr 2023 endete am Dienstag mit einer Einstellung. Der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung konnte nicht aufrechterhalten werden – ein Erfolg für die Verteidigung und ein Signal für künftige Verfahren ähnlicher Art.

Vor dem Schöffengericht Bochum wurde am 20. Mai ein Verfahren gegen einen BVB-Fan verhandelt, dem der Einsatz von Pyrotechnik beim Auswärtsspiel in Bochum im Jahr 2023 zur Last gelegt wurde. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar den Straftatbestand der „Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ ins Spiel gebracht. Dieser Vorstoß wurde jedoch bereits im Vorfeld von Rechtsanwalt Schumann erfolgreich abgewehrt.

Trotzdem erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung – eine Argumentation, die sich maßgeblich auf die Inhaltsstoffe sogenannter Seenotfackeln stützte. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten stellte jedoch klar: Eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die eingesetzte Pyrotechnik könne nicht nachgewiesen werden, zumal am Tattag keine Beweismittel sichergestellt wurden. Selbst im Falle einer Sicherstellung sei laut Sachverständigem kaum nachweisbar, welche Stoffe in welcher Konzentration freigesetzt würden.

Angesichts dieser Beweislage zeigte sich auch das Gericht überzeugt, dass der Anklagepunkt der versuchten gefährlichen Körperverletzung nicht haltbar sei und schlug eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vor – was zunächst auf Ablehnung der Staatsanwaltschaft stieß. Letztlich blieb lediglich der Vorwurf der Vermummung bestehen, strafbar nach dem Versammlungsgesetz. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.

Rechtsanwältin Rasch von der Anwaltskanzlei Schumann & Rasch wertete den Ausgang als bedeutenden Erfolg: „Das Verfahren zeigt, dass die Schwelle für strafrechtliche Konsequenzen bei Pyrotechnik-Einsätzen hoch bleibt – sowohl für das Abbrennen als auch für das Unterstützen durch Blockfahnen.“

(Faszination Fankurve, 24.05.2025)

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