Ein Mitglied des Weiß-Grünen Hilfefonds beteiligt sich als einer der acht Beschwerdeführer gegen die Überwachungssoftware VeRA aus dem Hause Palantir, welche die bayrische Polizei nutzt.

In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Chaos Computer Club hat der Grün-Weiße-Hilfefonds am 22.07.2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen systematische polizeiliche Datenanalysen in Bayern erhoben.
„Einem Bundesland, welches seit Jahren eine Vorreiterrolle in Sachen Law and Order – Politik einnimmt und zeitgleich Grundrechte mit Füßen tritt, gilt es endlich den Riegel vorzuschieben. Durch die Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde gegen „VeRA“ möchten wir auch Fußballfans eine Stimme verleihen. Diese sehen sich Woche für Woche, nicht nur in Bayern, massivsten Grundrechtsverletzungen mittels massenhaften Überwachungsmaßnahmen in und außerhalb der Stadien ausgesetzt. Die Erfahrung zeigt: wer zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen ist, kann bereits ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Dies verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien und ist im Kern abzulehnen“, so ein Sprecher des WGH.
Aus der Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte geht zudem die Zielstellung der Verfassungsbeschwerde hervor: „Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubt der Polizei sogenanntes „Data Mining“. Dabei wertet das Programm „VeRA“ auf Basis der Überwachungssoftware Gotham von Palantir riesige Datenmengen aus und stellt Verbindungen her – auch zu Personen, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen. Diese weitreichende Auswertung von Daten verletzt unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen und das Fernmeldegeheimnis. Ziel der Verfassungsbeschwerde sind klarere Grenzen für den Einsatz von Data Mining-Software.“
Die Überwachungssoftware wird in Bayern schon seit über einem Jahr ohne Gesetzesgrundlage eingesetzt. Die Verfassungsbeschwerde gilt es zu beobachten, da die Überwachungssoftware für die Sicherheitsbehörden immer interessanter wird.
„Die Palantir-Rasterfahndung erfasst eine enorme Menge von Menschen. Zuvor getrennte Daten werden miteinander verknüpft, die für sehr unterschiedliche Zwecke vorgesehen waren. Schon allein deshalb darf die automatisierte Massenanalyse nicht zum Polizeialltag werden. Aber die zusammengeführten Daten landen auch noch in einer absichtlich undurchschaubaren Software des US-Konzerns Palantir, von der sich die Polizei auf Jahre abhängig macht. Das sind klare Ausschlusskriterien für diese Daten aus dem Innenleben der Polizei.“ so Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs.
Die Pressemitteilung des Weiß-Grüner Hilfefonds ist hier nachzulesen und die Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte hier.
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