Morgen, dem 16.10.2025, und am 23.10.2025 finden die Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht Karlsruhe gegen drei Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe statt. Ein Prozess mit Signalwirkung, bei dem es sich indirekt um ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit dreht. Die Fanhlfe Karlsruhe bezog nun noch einmal ausführlich Stellung zum Prozess.

Der Prozess gegen drei Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe geht in die nächste Runde. Die drei Sozialarbeiter, wovon zwei von ihnen nicht mehr beim Fanprojekt tätig sind, wurden vor dem Amtsgericht Karlsruhe zu persönlichen Geldstrafen von rund 16.000 Euro verurteilt. Ihnen wurde versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, da sie angeblich die Arbeit der Justizbehörden durch das Verschweigen wichtiger Erkenntnisse zur Pyro-Aktion beim Spiel KSC – FC St. Pauli im November 2022 behindert hätten. Bei eben jenem Spiel feierte Rheinfire Karlsruhe ihr 20-jähriges Bestehen mit einer Choreografie und Pyro. Weil dabei andere Fans in Mitleidenschaft gezogen wurden, ermittelte die Karlsruher Staatsanwaltschaft rasch in diesem Fall.
Das Fanprojekt Karlsruhe bot im Nachgang der Vorfälle einen geschützten Raum zur Aufarbeitung an, war also im Sinne des eigenen Auftrags aktiv. Durch Wohnungsdurchsuchungen erfuhr die Staatsanwaltschaft Karlsruhe von dieser Aufarbeitung und lud die drei Fanprojekt-Mitarbeitende zu Zeugenaussagen vor. Doch die drei Vorgeladenen schwiegen, auch um die bundesweite zukünftige Arbeit von Fanprojekten sowie vor allem das über Jahre aufgebaute und in dieser Arbeit notwendige Vertrauensverhältnis in der KSC-Fanszene nicht zu gefährden.
Das Vertrauensverhältnis, ein Grundpfeiler der sozialen Arbeit, unterliegt jedoch keinem allgemeinen Zeugnisverweigerungsrecht. Ein solches Verweigerungsrecht steht aktuell lediglich Geistlichen, Journalisten und Journalistinnen, Ärzten und Ärztinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zu. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht verstärkte deshalb nochmal die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Personen, die in der sozialen Arbeit tätig sind.
Die Fanhilfe Karlsruhe bezog kurz vor den nächsten Verhandlungstagen noch einmal Stellung: „Ein Urteil mit Signalwirkung für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit könnte die Grundlage für eine Reformierung des § 53 StPO und die Aufnahme von allen hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe vor der zeugenschaftlichen Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht schaffen.“, so die Fanhilfe Karlsruhe. So könnten die Berufungsverhandlungen, die am 16.10.2025 und am 25.10.2025 vor dem Landgericht Karlsruhe stattfindet, Signalwirkung entfalten.
Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Fanhilfe Karlsruhe
[grau]Fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht erschwert Jobsuche in der sozialen Arbeit
Im Oktober 2024 fanden die Prozesse gegen drei Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts statt. Ihnen wurde versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, da sie angeblich die Arbeit der Justizbehörden durch das Verschweigen wichtiger Erkenntnisse zur Pyro-Aktion beim Spiel KSC – FC St. Pauli im November 2022 behindert hätten.
Die Berufung wird am 16. und 23. Oktober 2025 vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt.
Vertrauensschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit
Die Soziale Arbeit von Fanprojekten stellt ein besonderes Tätigkeitsfeld dar: Sie befindet sich im Spannungsfeld zwischen Fußballfans und weiteren Akteuren rund um die Organisation von Fußballgroßveranstaltungen. Die durch öffentliche Gelder von Stadt und Land sowie der Fußballverbände DFB und DFL finanzierten Fanprojekte unterstützen jugendliche und junge erwachsene Fußballfans in ihrer positiven Sozialisation. Sie sind Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Kontext der Lebensgestaltung und bei Problemen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte hat dafür fachliche Standards formuliert. Demnach stellen der Vertrauensschutz und die Verschwiegenheit eine zentrale Arbeitsgrundlage dar. Und so sehen auch bereits § 203 StGB und § 65 SGB VIII die Schweigepflicht und den Vertrauensschutz vor.
Die Sozialarbeiter sahen sich auf Grund der Vorladung zur Zeugenaussage in einem Dilemma: Das über viele Jahre erarbeitete, besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, ein zentraler Grundpfeiler der sozialen Arbeit, stand auf dem Spiel. Dennoch wurden sie vor dem Amtsgericht zu persönlichen Geldstrafen von rund 16.000 Euro verurteilt, da sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Alle drei gingen in Berufung.
Die derzeitige Rechtslage ohne ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972. Dessen Argumentation ist aus heutiger Sicht schlichtweg veraltet.
Richtungsweisender Prozess mit Signalwirkung für die Soziale Arbeit
Bei den nun stattfindenden Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht befinden sich auf der Anklagebank keine drei Sozialarbeiter mehr. Zwei von ihnen sind mittlerweile nicht mehr beim Fanprojekt tätig.
Die aktuelle Jobsuche von Sophia Gerschel wird durch das laufende Verfahren zusätzlich erschwert. Der weiterhin unklare Ausgang des Verfahrens, was im schlimmsten Fall mit einer Vorstrafe enden könnte, erschwert es ihr, Einladungen für Bewerbungsgespräche zu bekommen. Diese Tatsache verdeutlicht die negativen Konsequenzen der professionellen Vorgehensweise in der Sozialen Arbeit.
Daher wird der anstehende Prozess in vielerlei Hinsicht richtungsweisend sein:
-Werden die drei Angeklagten für ihre professionelle Soziale Arbeit und den Schutz dieser bestraft?
-Steht die Soziale Arbeit aufgrund des weiterhin fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts am Scheideweg?
Ein Urteil mit Signalwirkung für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit könnte die Grundlage für eine Reformierung des § 53 StPO und die Aufnahme von allen hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe vor der zeugenschaftlichen Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht schaffen.
Sozialpädagogische Arbeit mit und ohne Fußballfans muss ohne staatliche Repression möglich sein!
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) blickt auf die kommenden Berufungsverhandlungen und nimmt Stellung zu diesen: „Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) begleitet mit großer Aufmerksamkeit die bevorstehenden Berufungsverhandlungen im Fall des Fanprojekts Karlsruhe. Als bundesweiter Zusammenschluss von über 70 sozialpädagogischen Fanprojekten sehen wir mit Sorge auf die rechtliche und politische Auseinandersetzung, die erhebliche Auswirkungen auf die professionelle Fanarbeit in Deutschland haben kann. […] Die Berufungsverhandlungen betreffen nicht nur das Fanprojekt in Karlsruhe, sondern stellen auch ein wichtiges Signal für die Zukunft sozialpädagogischer Fanarbeit insgesamt dar. Dass dem so ist, zeigen auch die zahlreichen Solidaritätsbekundungen der Fanszenen in den Stadien an den letzten Spieltagen.“ Zu eben jenem Solidaritätsbekundungen berichtete Faszination Fankurve kürzlich.
Antje Hagel, Sprecherin der BAG, sagt dazu: “Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit unseren Kolleg*innen, Sophia, Volker und Stan und fordern alle Beteiligten auf, die besondere Bedeutung der Fansozialarbeit zu berücksichtigen.“
Der Ausgang der Berufungsverhandlungen bleibt abzuwarten. Faszination Fankurve wird entsprechend berichten.
(Faszination Fankurve, 15.10.2025)
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