Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil beschlossen, dass Endrundenspiele der Fußball-Weltmeisterschaft und Europameisterschaft auch weiterhin im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein werden. Die FIFA und die UEFA hatten dagegen geklagt.
EU-Länder können Exklusivrechte für Privatsender unterbinden, wenn es sich dabei um Veranstaltungen mit großem gesellschaftlichem Stellenwert handelt. Das Recht auf Informationen der Bevölkerung müsse geschützt werden.
Urteil: Keine Exklusivübertragung bei großen Turnieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil beschlossen, dass Endrundenspiele der Fußball-Weltmeisterschaft und Europameisterschaft auch weiterhin im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein werden. Die FIFA und die UEFA hatten dagegen geklagt.
EU-Länder können Exklusivrechte für Privatsender unterbinden, wenn es sich dabei um Veranstaltungen mit großem gesellschaftlichem Stellenwert handelt. Das Recht auf Informationen der Bevölkerung müsse geschützt werden.
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