Faszination Fankurve sprach mit dem Rechtsanwalt und ehemaligen Geschäftsführer von Wacker Burghausen über den Verein RB Leipzig. Dabei gehen wir der Frage nach, inwiefern sich der Verein von anderen Vereinen im deutschen Profifußball unterscheidet.
„RB Leipzig unterscheidet sich von anderen Vereinen“
Foto: Faszination Fankurve
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Faszination Fankurve: Warum haben Sie in Ihrem Artikel „Beherrschender Einfluss im deutschen Profi-Fußball aus vereinsrechtlicher Sicht – am Fall RasenBallsport Leipzig e.V.“ den Verein RB Leipzig untersucht? Was unterscheidet den Verein von anderen Vereinen in der Bundesliga?
Faszination Fankurve: Sie kommen also zu dem Schluss, RB Leipzig hätte schon kurz nach der Gründung im Mai 2009 Probleme mit dem Finanzamt oder anderen Behörden bekommen müssen?
Schacherbauer: Nein, Probleme mit Finanzamt oder anderen Behörden sind nicht das Thema. Die Frage ist, ob die von RB Leipzig ausgeübte Vereinstätigkeit, d.h. die eigene wirtschaftliche Tätigkeit als Teilnehmer am Lizenzspielbetrieb und die wirtschaftliche Tätigkeit als Marketinginstrument der Red Bull GmbH, einer Eintragung ins Vereinsregister entgegenstehen. Dies hat indirekt Einfluss auf die Lizenzierung durch die DFL bzw. den DFB, da nach dem aktuellen Statut am Spielbetrieb nur Vereine (e.V.) und deren Tochtergesellschaften teilnehmen können.
Faszination Fankurve: Die Mitgliederstrukturen von RB Leipzig wurden auch von der DFL kritisiert. Was ist am Modell der Leipziger auszusetzen?
Schacherbauer: RB Leipzig verfügt lediglich über wenige ordentliche Mitglieder, die über die Geschicke des Vereins bestimmen. Großteils sind bzw. waren diese als Funktionsträger bei RB Leipzig zugleich in maßgeblichen Positionen bei der Red Bull GmbH tätig. Diese enge personelle Verflechtung kann problematisch sein. Die sogenannten „ausübenden Mitglieder“ sind nicht stimmberechtigt. Um stimmberechtigtes ordentliches Mitglied zu werden, sah bzw. sieht die Satzung nicht unerhebliche monetäre und zeitliche Schwellen vor. Theoretisch können von Aufnahmeantrag bis zur vollen Stimmberechtigung in einer Mitgliederversammlung bis zu viereinhalb Jahre vergehen. Mit dem Jahresbeitrag von 800 € und der Aufnahmegebühr von 100 € wird bis dahin viel Geld aufgewendet.
Faszination Fankurve: Gegen die 50+1-Regel verstößt RB Leipzig Ihrer Meinung nach aber nicht, oder?
Schacherbauer: Nein – die 50+1 Regel besagt vereinfacht ausgedrückt, dass der Verein mehrheitlich an einer Tochtergesellschaft beteiligt sein muss, um der maßgebliche Entscheidungsträger zu sein. Bei RB Leipzig stellt sich diese Frage nicht.
Faszination Fankurve: Verstößt RB Leipzig damit gegen die Vorgaben von DFB?
Schacherbauer: Gegenwärtig und solange RB Leipzig als e.V. im Vereinsregister eingetragen ist, sehe ich insoweit keinen Verstoß gegen Lizenzierungsvorschriften. Nach den jeweiligen Statuten von DFB und DFL können am Spielbetrieb nur Vereine (e.V.) und deren Tochtergesellschaften teilnehmen.
Würde RB Leipzig den Status als e.V. verlieren, könnte dies im Hinblick auf die aktuellen Statuten Probleme aufwerfen. Denkbar wäre dann aber auch eine Änderung der Statuten von DFB und DFL.
Faszination Fankurve: Viele Vereine in der Bundesliga haben ihre Profimannschaften ausgegliedert. Wäre eine Ausgliederung der Profimannschaft von RB Leipzig aus dem eingetragenen Verein eine Lösung des Problems?
Schacherbauer: Richtig ist, dass viele Vereine durch die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der Lizenzspielabteilungen die eigene wirtschaftliche Tätigkeit aus dem e.V. herausgenommen haben. Dadurch kann dieser Aspekt zumindest entschärft werden. Bei RB Leipzig kommt aber auch der Gesichtspunkt des „Marketing-Klubs“, d.h. der von der Red Bull GmbH auf den Verein ausgelagerten Tätigkeit hinzu. Letztlich stellt sich dann die Frage, was vom Verein übrig bleibt, wenn all diese Tätigkeiten auf Tochtergesellschaften transferiert werden.
Faszination Fankurve: Die Red Bull GmbH hat den Verein gegründet und damit erfolgreich die Bundesligalizenz erhalten. Steht der gleiche Weg nun auch anderen Unternehmen frei, die sich auf diesen Präzedenzfall berufen können, oder könnten der DFB, die DFL und die Finanzbehörden bei einem ähnlichen Fall anders entscheiden?
Schacherbauer: Nicht die Red Bull GmbH als solche hat den Verein gegründet, sondern die Gründungsmitglieder haben den Verein aus der Taufe gehoben. Zum sportlichen Werdegang haben dann auch die jeweiligen Landesverbände, mit einem auch historisch begründeten erheblichen Interesse, beigetragen. Dass die Red Bull GmbH den Verein finanziell mehr als unterstützt, ist sicherlich– neben unbestreitbar hervorragender Arbeit auf sportlichem Gebiet – mit ein Faktor für den Erfolg. Grundsätzlich kann jeder Interessent, jedes Unternehmen, jeder Investor die rechtlichen Rahmenbedingungen nutzen. Möglicherweise wird aber künftig in Eintragungsverfahren und auch danach bei den Amtsgerichten verstärktes Augenmerk darauf gelegt werden müssen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung als e.V. tatsächlich vorliegen. Um am Spielbetrieb im deutschen Profi-Fußball teilnehmen zu können, müssen aber auch alle anderen Vorgaben erfüllt werden. Dazu gehören neben der sportlichen Qualifikation auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (finanzielle Leistungsfähigkeit) wie auch organisatorische und infrastrukturelle Erfordernisse. Insoweit fanden sich in Leipzig Rahmenbedingungen vor, die sicherlich nicht überall gegeben sein werden. (Faszination Fankurve, 03.09.2014)




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