Erkennungsdienstliche Behandlung war rechtswidrig

Faszination Fankurve 24.11.2015 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Das Verwaltungsgericht Köln hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung von Eintracht Frankfurt Fans am 30. November 2012 im Düsseldorfer Hauptbahnhof rechtswidrig war. Ein Eintracht Fan klagte, weil er seinen Ausweis zeigen musste und videografiert wurde.

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Zahlreiche Eintracht Frankfurt Fans wurden nach dem Bundesligaspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Eintracht Frankfurt in Sonderbussen zum Hauptbahnhof in Düsseldorf gebracht. Dort mussten sie den Bahnhof betreten und, einzeln ihren Ausweis hochhalten. Dabei wurde jeder einzelne Eintracht Fan abgefilmt. Die Bundespolizei begründete die Maßnahme mit Vorfällen, die auf der Bahnanreise vor dem Bundesligaspiel vorgefallen sein sollen. Deshalb seien laut Polizeiangaben auch Vorfälle bei der Abreise zu befürchten gewesen.

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Eintracht Frankfurt Fans bei besagtem Spiel in Düsseldorf
Bild: Eintracht-Online.net

Der Eintracht Frankfurt Fan klagte, weil er sich nach eigenen Angaben noch nie an Ausschreitungen beteiligt habe. Nach Abpfiff des Bundesligaspiels wollte der Eintracht Fan auch gar nicht direkt zum Düsseldorfer Hauptbahnhof reisen, wurde von der Polizei jedoch dazu gezwungen, sich dieser Maßnahme im Bahnhof zu unterziehen.

Das Verwaltungsgericht gab dem Eintracht Frankfurt Fan nun recht. Zwar handelte es sich laut Auffassung des Gerichts nicht um eine Identitätsfeststellung, gegen die der Eintracht Fan klagte, da die Maßnahme der Bundespolizei nicht der Identifizierung der jeweiligen Person gedient habe. Das Verwaltungsgericht stufte die Maßnahme der Polizei als erkennungsdienstliche Maßnahme ein. Diese sei rechtswidrig gewesen, weil der Eintracht Frankfurt Fan keiner Straftat verdächtig gewesen sei. Beide Seiten können noch in Berufung gehen. (Faszination Fankurve, 24.11.2015)

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Eintracht Frankfurt Fans bei besagtem Spiel in Düsseldorf
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