DFB-Sportgericht spricht weitere Strafen aus

Faszination Fankurve 18.01.2016 0 Kommentare

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Nachdem der 1. FSV Mainz 05 heute zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt wurde (Faszination Fankurve berichtete), hat das DFB-Sportgericht nun auch Energie Cottbus und den Halleschen FC zur Kasse gebeten. Cottbus muss für fliegende Gegenstände in Halle zahlen.

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Der Hallesche FC wurde für eine Pyroaktion in Kiel und einen Nebeltopf und fliegende Gegenstände beim Spiel gegen Energie Cottbus bestraft. (Faszination Fankurve, 18.01.2016)

Strafenkatalog Januar – Juni 2016
 
Datum Verein/Land Strafe Grund
18.01.2016 Energie Cottbus 750 Euro Fliegende Gegenstände in Halle.
18.01.2016 Hallescher FC 3.000 Euro Ein Bengalo in Kiel, fliegende Gegenstände und ein Nebeltopf beim Spiel gegen Cottbus.
18.01.2016 1. FSV Mainz 05 10.000 Euro Pyroshow beim Auswärtsspiel in Berlin.
15.01.2016 TSG Hoffenheim 8.000 Euro Pyroshow beim Auswärtsspiel in Mainz.
15.01.2016 Bayern München 5.000 Euro Flitzer beim Heimspiel gegen Hertha.
15.01.2016 FC Schalke 04 10.000 Euro Fliegende Becher beim Spiel in Leverkusen.
13.01.2016 Argentinien 20.000 Franken Homophobe Gesänge in der WM-Qualifikation
13.01.2016 Peru 20.000 Franken Homophobe Gesänge in der WM-Qualifikation
13.01.2016 Mexiko 20.000 Franken Homophobe Gesänge in der WM-Qualifikation
13.01.2016 Uruguay 20.000 Franken Homophobe Gesänge in der WM-Qualifikation
11.01.2016 Stuttgarter Kickers 2.000 Euro Fliegende Gegenstände bei den Heimspielen gegen den VfB Stuttgart II und den VfL Osnabrück

Hier geht es zum Strafenkatalog aus der Hinrunde 2015/2016 und vorherigen Spielrunden.

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Dieses Bengalo zündeten HFC-Fans beim Spiel gegen Cottbus
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